Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" des BMFSFJ unterstützt Kommunen mit ESF Plus-Mitteln. Es zielt darauf ab, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Unterstützung beim Übergang in ein eigenständiges Leben oder bei der Bewältigung von Wohnungslosigkeit benötigen, gezielte Hilfsangebote zu ermöglichen. Dies erfolgt durch die Initiierung und Umsetzung lokaler Projekte, die aufsuchende Sozialarbeit, Beratung, Case Management und die Erprobung neuer Wohnformen umfassen.

Wer wird gefördert

Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" richtet sich primär an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ganz Deutschland. Ziel ist es, junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren zu unterstützen, die Hilfe beim Übergang in ein eigenständiges Leben benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind. Dies schließt sowohl sogenannte Care Leaver als auch Entkoppelte ein, die aus institutionellen Kontexten herausgefallen sind.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Kommunen bei der Konzeption und Umsetzung bedarfsgerechter Projekte für junge Menschen, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen. Gefördert werden Vorhaben, die vier methodische Bausteine umfassen: aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung/Clearing, Case Management sowie die Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung. Die Förderung bezieht sich auf Personal- und Restkosten innerhalb dieser Projektaktivitäten.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" stellt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) als nicht rückzahlbaren Zuschuss bereit. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, wobei die Fördersätze je nach Region variieren. Die maximalen Förderbeträge pro Antragstellerin/Antragsteller sind jährlich gestaffelt und decken einen Zeitraum bis Ende 2028 ab.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" gelten spezifische rechtliche und organisatorische Bedingungen. Der Projektbeginn muss nach der Antragstellung liegen, wobei ein vorzeitiger Beginn unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Bei der Weiterleitung von Mitteln an Dritte sind klare Verantwortlichkeiten und eine angemessene Eigenbeteiligung der Partner zu gewährleisten. Der Finanzierungsplan muss detailliert die geplanten Ausgaben und deren Finanzierungsquellen, inklusive Eigenanteil und Drittmittel, darlegen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" ist zweistufig und erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Förderportal Z-EU-S. Zuerst ist eine Interessenbekundung einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung folgt das eigentliche Antragsverfahren. Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtliche Grundlage

Das Förderprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" ist durch die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend autorisiert. Ergänzend dazu gelten die Fördergrundsätze für Zuwendungen aus dem ESF Plus. Offizielle Texte sind im Bundesanzeiger und im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite einsehbar.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

29.01.2027

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Verwaltet von:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Zusätzliche Partner:

örtliche Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Jobcenter, Agenturen für Arbeit

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