Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"
Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" des BMFSFJ unterstützt Kommunen mit ESF Plus-Mitteln. Es zielt darauf ab, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Unterstützung beim Übergang in ein eigenständiges Leben oder bei der Bewältigung von Wohnungslosigkeit benötigen, gezielte Hilfsangebote zu ermöglichen. Dies erfolgt durch die Initiierung und Umsetzung lokaler Projekte, die aufsuchende Sozialarbeit, Beratung, Case Management und die Erprobung neuer Wohnformen umfassen.
Wer wird gefördert
Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" richtet sich primär an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ganz Deutschland. Ziel ist es, junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren zu unterstützen, die Hilfe beim Übergang in ein eigenständiges Leben benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind. Dies schließt sowohl sogenannte Care Leaver als auch Entkoppelte ein, die aus institutionellen Kontexten herausgefallen sind.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Kommunen bei der Konzeption und Umsetzung bedarfsgerechter Projekte für junge Menschen, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen. Gefördert werden Vorhaben, die vier methodische Bausteine umfassen: aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung/Clearing, Case Management sowie die Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung. Die Förderung bezieht sich auf Personal- und Restkosten innerhalb dieser Projektaktivitäten.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" stellt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) als nicht rückzahlbaren Zuschuss bereit. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, wobei die Fördersätze je nach Region variieren. Die maximalen Förderbeträge pro Antragstellerin/Antragsteller sind jährlich gestaffelt und decken einen Zeitraum bis Ende 2028 ab.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" gelten spezifische rechtliche und organisatorische Bedingungen. Der Projektbeginn muss nach der Antragstellung liegen, wobei ein vorzeitiger Beginn unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Bei der Weiterleitung von Mitteln an Dritte sind klare Verantwortlichkeiten und eine angemessene Eigenbeteiligung der Partner zu gewährleisten. Der Finanzierungsplan muss detailliert die geplanten Ausgaben und deren Finanzierungsquellen, inklusive Eigenanteil und Drittmittel, darlegen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" ist zweistufig und erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Förderportal Z-EU-S. Zuerst ist eine Interessenbekundung einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung folgt das eigentliche Antragsverfahren. Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Rechtliche Grundlage
Das Förderprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" ist durch die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend autorisiert. Ergänzend dazu gelten die Fördergrundsätze für Zuwendungen aus dem ESF Plus. Offizielle Texte sind im Bundesanzeiger und im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite einsehbar.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
300.000 EUR
Einsendeschluss:
29.01.2027
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Verwaltet von:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Zusätzliche Partner:
örtliche Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Jobcenter, Agenturen für Arbeit