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Jugendwerkstätten
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Niedersachsen fördert Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (PACE) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes. Ziel ist die berufliche und soziale Eingliederung junger Menschen mit besonderen Schwierigkeiten. Gefördert werden Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen sowie innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie niedersächsische Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover. Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und ohne Beschäftigung sind, mit Fokus auf jene, die besondere sozialpädagogische Unterstützung benötigen oder berufliche Eingliederungshemmnisse aufweisen. Die Förderung ist geografisch auf das gesamte Land Niedersachsen ausgerichtet, wobei zwischen stärker entwickelten Regionen (SER) und Übergangsregionen (ÜR) unterschieden wird.

Was wird gefördert

Das Programm fördert zwei Hauptbereiche: Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (PACE). Dazu gehören Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen sowie zusätzliche innovative, modellhafte Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe. Die Förderung umfasst primär Personalausgaben für qualifiziertes Bildungs- und Beratungspersonal sowie Honorarkräfte, wobei weitere förderfähige Ausgaben pauschal abgegolten werden. Das Programm zielt auf die berufliche und soziale Integration junger Menschen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung, abhängig von der Art der Maßnahme. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Regionenkategorie und Maßnahmenart, wobei spezifische Höchstgrenzen pro Projekt und Bewilligungszeitraum festgelegt sind. Die Projektlaufzeiten sind grundsätzlich auf 22 oder 33 Monate begrenzt, mit der Möglichkeit von Ausnahmen im Einzelfall.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Zielgruppe, der Projektstruktur und der Qualifikation des Personals. Antragsstellende müssen ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Zudem sind Qualitätskriterien zu erfüllen und bereichsübergreifende Grundsätze wie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm ist elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Die Bewilligungsstelle stellt alle notwendigen Informationen und Vordrucke auf ihrer Internetseite bereit. Die Förderung innovativer Maßnahmen erfolgt nur nach erfolgtem Förderaufruf, während andere Maßnahmen fortlaufend beantragt werden können. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsstelle.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Landes Niedersachsen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren. Es wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes Niedersachsen finanziert und unterliegt den Bestimmungen relevanter EU-Verordnungen und nationaler Verwaltungsvorschriften. Die maßgeblichen Texte sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und über die NBank zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

478.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Übergangsregion – ÜR, stärker entwickelte Region – SER)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Einrichtungen und Vereine, die Jugendwerkstätten oder Pro-Aktiv-Centren betreiben, um junge Menschen auf Ausbildung und Beschäftigung vorzubereiten.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Evaluierung, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Website: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)