Förderung von Schulsozialarbeit
Der Freistaat Sachsen fördert mit der Richtlinie FRL Schulsozialarbeit den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen. Dieses Programm bietet Landkreisen und kreisfreien Städten finanzielle Unterstützung, um die Jugendhilfe vor Ort zu stärken und Fachkräfte an Schulen einzusetzen.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen, die Maßnahmen zur Stärkung der Schulsozialarbeit planen. Ziel ist es, die Jugendhilfeplanung vor Ort zu verankern und qualifizierte Fachkräfte an allgemeinbildenden Schulen einzusetzen.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf Angebote der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen. Dabei werden sowohl Personal- als auch Sachausgaben unterstützt, um den Einsatz qualifizierter Fachkräfte zu ermöglichen und die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe variiert und berücksichtigt die Besonderheiten des Personaleinsatzes an öffentlichen Oberschulen. Die konkrete Höhe der Förderung wird anhand eines schülerbezogenen Schlüssels ermittelt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung der Schulsozialarbeit in Sachsen ist an spezifische Bedingungen gebunden, die eine Verankerung in der lokalen Jugendhilfeplanung sowie den vollen Abruf bereits zugesagter Mittel sicherstellen. Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, die bestimmte Schwellenwerte für die Fördersumme einhalten und eine Negativerklärung bei der Bewilligungsbehörde einreichen müssen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist kalenderjährlich organisiert. Landkreise und kreisfreie Städte reichen ihre Anträge fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen ein, um die Zuwendungen für das Folgejahr zu sichern. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Schulsozialarbeit in Sachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele des Programms festlegt. Diese Richtlinie ist im Einklang mit nationalen Sozialgesetzbüchern und der sächsischen Haushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (100% für Personalausgaben an öffentlichen Oberschulen), max. 7.000 € Pauschale pro VZÄ für Sach- & Verwaltungskosten
Förderbudget:
Die maximale Höhe der Zuwendung pro Landkreis oder Kreisfreier Stadt pro Kalenderjahr errechnet sich aus der Höhe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel multipliziert mit dem Anteil der in den allgemeinbildenden Schulen in der kommunalen Gebietskörperschaft unterrichteten Schüler an der Gesamtzahl der in diesen Schularten erfassten Schüler im Freistaat Sachsen. Die maximal mögliche Höhe der Förderung wird der Bewilligungsbehörde bekannt gegeben.
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Schulsozialarbeit
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Website: