ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die ESF Plus-Richtlinie SMS fördert in Sachsen die Integration benachteiligter junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie soziale Innovationen. Das Programm bietet Zuschüsse für niedrigschwellige Berufsorientierungs- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie für die Entwicklung und Erprobung sozial innovativer Konzepte, um den Übergang in Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Programm fördert Organisationen, die sich in Sachsen für die berufliche und soziale Integration von benachteiligten jungen Menschen sowie für soziale Innovationen einsetzen. Zielgruppen sind dabei insbesondere junge Menschen bis 27 Jahre sowie sehr arbeitsmarktferne Personen. Der geografische Fokus liegt auf dem Freistaat Sachsen, wobei bestimmte Innovationsvorhaben auch die NUTS II Regionen Dresden oder Chemnitz betreffen können.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Projekte zur beruflichen und sozialen Integration, von niedrigschwelligen Berufsorientierungsmaßnahmen bis hin zur Erprobung sozialer Innovationen. Gefördert werden Vorhaben in spezifischen Sektoren und zu verschiedenen Projektstadien, wobei Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie teilweise Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende förderfähig sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe je nach Vorhaben zwischen 90 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt. Die Laufzeit des Programms erstreckt sich bis Ende 2030, die genauen Projektlaufzeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben bis hin zu detaillierten Anforderungen an die Projektkonzeption und -durchführung reichen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Vorhaben, die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und die Einhaltung von Dokumentationspflichten.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist über das SAB-Förderportal einzureichen. Die Bewerbung erfolgt nach festgelegten Stichtagen und erfordert die Vorlage einer detaillierten Vorhabenskonzeption. Das Auswahlverfahren ist auf die Erfüllung der Programmvoraussetzungen ausgerichtet.

Rechtsgrundlagen

Die „ESF Plus-Richtlinie SMS“ bildet die rechtliche Grundlage des Förderprogramms und regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung von Beschäftigungschancen und sozialer Integration in Sachsen. Sie basiert auf EU-Rahmenrichtlinien und weiteren relevanten nationalen und europäischen Vorschriften.

Zusätzliche Informationen

Dieser Abschnitt enthält weitere relevante Informationen zum Förderprogramm, die nicht in den Standardkategorien abgedeckt sind, aber für Antragsteller von Bedeutung sein könnten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen, Dresden, Chemnitz (NUTS II Regionen)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, örtlich zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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