ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen
Die ESF Plus-Richtlinie SMS fördert in Sachsen die Integration benachteiligter junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie soziale Innovationen. Das Programm bietet Zuschüsse für niedrigschwellige Berufsorientierungs- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie für die Entwicklung und Erprobung sozial innovativer Konzepte, um den Übergang in Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Das Programm fördert Organisationen, die sich in Sachsen für die berufliche und soziale Integration von benachteiligten jungen Menschen sowie für soziale Innovationen einsetzen. Zielgruppen sind dabei insbesondere junge Menschen bis 27 Jahre sowie sehr arbeitsmarktferne Personen. Der geografische Fokus liegt auf dem Freistaat Sachsen, wobei bestimmte Innovationsvorhaben auch die NUTS II Regionen Dresden oder Chemnitz betreffen können.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt diverse Projekte zur beruflichen und sozialen Integration, von niedrigschwelligen Berufsorientierungsmaßnahmen bis hin zur Erprobung sozialer Innovationen. Gefördert werden Vorhaben in spezifischen Sektoren und zu verschiedenen Projektstadien, wobei Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie teilweise Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende förderfähig sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe je nach Vorhaben zwischen 90 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt. Die Laufzeit des Programms erstreckt sich bis Ende 2030, die genauen Projektlaufzeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben bis hin zu detaillierten Anforderungen an die Projektkonzeption und -durchführung reichen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Vorhaben, die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und die Einhaltung von Dokumentationspflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm ist über das SAB-Förderportal einzureichen. Die Bewerbung erfolgt nach festgelegten Stichtagen und erfordert die Vorlage einer detaillierten Vorhabenskonzeption. Das Auswahlverfahren ist auf die Erfüllung der Programmvoraussetzungen ausgerichtet.
Rechtsgrundlagen
Die „ESF Plus-Richtlinie SMS“ bildet die rechtliche Grundlage des Förderprogramms und regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung von Beschäftigungschancen und sozialer Integration in Sachsen. Sie basiert auf EU-Rahmenrichtlinien und weiteren relevanten nationalen und europäischen Vorschriften.
Zusätzliche Informationen
Dieser Abschnitt enthält weitere relevante Informationen zum Förderprogramm, die nicht in den Standardkategorien abgedeckt sind, aber für Antragsteller von Bedeutung sein könnten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen, Dresden, Chemnitz (NUTS II Regionen)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, örtlich zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende