Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Angeboten für junge Straffällige. Es zielt darauf ab, die soziale Integration und Legalbewährung junger Menschen zu fördern und die Verhängung von Jugendstrafen zu vermeiden. Zuschüsse werden hauptsächlich für Personal- und Honorarkosten gewährt.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Niedersachsen, die ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige bereitstellen. Ziel ist es, diesen jungen Menschen sozial verantwortliches Handeln, Wiedergutmachung und Konfliktaufarbeitung zu ermöglichen und so deren künftige Legalbewährung und soziale Integration zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert ambulante sozialpädagogische Leistungsangebote für junge Straffällige, insbesondere im Bereich der sozialen Gruppenarbeit, Trainingskurse, Einzelbetreuung und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Förderung konzentriert sich hauptsächlich auf Personalausgaben und Honorare für qualifiziertes Fachpersonal.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen Personal- und Honorarausgaben sowie den Tatverdächtigenbelastungszahlen der jeweiligen Jugendamtsbezirke. Die Förderung ist jährlich zu beantragen und läuft bis Ende 2025.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Qualifikation des Personals, der Fallzahlen, der Dokumentation und der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten im Jugendstrafverfahren. Zudem sind allgemeine Grundsätze wie Gleichstellung und die Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen junger Menschen zu beachten. Es gibt keine speziellen Konsortialbedingungen, aber Kooperationen sind möglich.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Zuwendung ist jährlich bis zum 15. November des Vorjahres für das jeweilige Haushaltsjahr zu stellen. Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe sind über das Jugendamt einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige, erlassen von mehreren Ministerien. Es integriert auch Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch und der Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der Personalausgaben (max. 21.000 € pro Stelle) und bis zu 50% der Honorarausgaben (max. 20 € pro Stunde).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendhilfeträger

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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