Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige
Dieses Förderprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Angeboten für junge Straffällige. Es zielt darauf ab, die soziale Integration und Legalbewährung junger Menschen zu fördern und die Verhängung von Jugendstrafen zu vermeiden. Zuschüsse werden hauptsächlich für Personal- und Honorarkosten gewährt.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Niedersachsen, die ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige bereitstellen. Ziel ist es, diesen jungen Menschen sozial verantwortliches Handeln, Wiedergutmachung und Konfliktaufarbeitung zu ermöglichen und so deren künftige Legalbewährung und soziale Integration zu fördern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert ambulante sozialpädagogische Leistungsangebote für junge Straffällige, insbesondere im Bereich der sozialen Gruppenarbeit, Trainingskurse, Einzelbetreuung und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Förderung konzentriert sich hauptsächlich auf Personalausgaben und Honorare für qualifiziertes Fachpersonal.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen Personal- und Honorarausgaben sowie den Tatverdächtigenbelastungszahlen der jeweiligen Jugendamtsbezirke. Die Förderung ist jährlich zu beantragen und läuft bis Ende 2025.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Qualifikation des Personals, der Fallzahlen, der Dokumentation und der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten im Jugendstrafverfahren. Zudem sind allgemeine Grundsätze wie Gleichstellung und die Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen junger Menschen zu beachten. Es gibt keine speziellen Konsortialbedingungen, aber Kooperationen sind möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung ist jährlich bis zum 15. November des Vorjahres für das jeweilige Haushaltsjahr zu stellen. Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe sind über das Jugendamt einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige, erlassen von mehreren Ministerien. Es integriert auch Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch und der Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 50% der Personalausgaben (max. 21.000 € pro Stelle) und bis zu 50% der Honorarausgaben (max. 20 € pro Stunde).
Einsendeschluss:
15.11.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Jugendhilfeträger
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie