Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert private Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Diese Zuschüsse unterstützen nichtinvestive Ausgaben für Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und die Verwaltung, um die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Einheiten bei Unglücksfällen und Katastrophen zu gewährleisten. Das Programm zeichnet sich durch seine gezielte Unterstützung der regionalen Katastrophenschutzinfrastruktur aus.

Wer wird gefördert

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private Hilfsorganisationen, insbesondere deren Landesverbände, die aktiv im Katastrophenschutz mitwirken. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen in NRW aufrechtzuerhalten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert nichtinvestive Ausgaben von privaten Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Die finanziellen Mittel sind primär für Übungen und Ausbildungsmaßnahmen sowie für die notwendige Verwaltung der Einheiten vorgesehen, um deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Festbeträge pro anerkannter Einsatzeinheit oder Wasserrettungszug gewährt werden. Dies stellt eine institutionelle Förderung dar, die sich pauschal nach der Anzahl der Einheiten richtet.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Anforderungen an die Besetzung und Eignung der Einsatzeinheiten sowie an die Verteilung der Ausgaben zwischen Übungen/Ausbildung und Verwaltung. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist für die volle Förderfähigkeit entscheidend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags mit Haushalts- und Wirtschaftsplan bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe der Mittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Förderrichtlinie über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz" des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen und ist in den gesetzlichen Rahmen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der Landeshaushaltsordnung eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

19.200 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Hilfsorganisationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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