Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert private Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Diese Zuschüsse unterstützen nichtinvestive Ausgaben für Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und die Verwaltung, um die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Einheiten bei Unglücksfällen und Katastrophen zu gewährleisten. Das Programm zeichnet sich durch seine gezielte Unterstützung der regionalen Katastrophenschutzinfrastruktur aus.
Wer wird gefördert
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private Hilfsorganisationen, insbesondere deren Landesverbände, die aktiv im Katastrophenschutz mitwirken. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen in NRW aufrechtzuerhalten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert nichtinvestive Ausgaben von privaten Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Die finanziellen Mittel sind primär für Übungen und Ausbildungsmaßnahmen sowie für die notwendige Verwaltung der Einheiten vorgesehen, um deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Festbeträge pro anerkannter Einsatzeinheit oder Wasserrettungszug gewährt werden. Dies stellt eine institutionelle Förderung dar, die sich pauschal nach der Anzahl der Einheiten richtet.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Anforderungen an die Besetzung und Eignung der Einsatzeinheiten sowie an die Verteilung der Ausgaben zwischen Übungen/Ausbildung und Verwaltung. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist für die volle Förderfähigkeit entscheidend.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags mit Haushalts- und Wirtschaftsplan bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Förderrichtlinie über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz" des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen und ist in den gesetzlichen Rahmen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der Landeshaushaltsordnung eingebettet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
19.200 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Hilfsorganisationen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen