Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes. Private Organisationen sowie Landkreise und kreisfreie Städte können Zuschüsse für die Beschaffung spezifischer Fahrzeuge und Ausrüstung erhalten, um den flächendeckenden Aufbau des Katastrophenschutzes zu unterstützen und dessen Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die im Katastrophenschutz aktiv sind. Ziel ist es, den flächendeckenden Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Beschaffung von spezifischen Fahrzeugen und deren fachlich erforderlicher Erstausstattung für den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt. Es werden keine Ersatzbeschaffungen für bereits vorhandene Beladung oder Ausstattung gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Mindestförderung von 5.000 Euro pro Einzelfall vorausgesetzt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Antragsverfahrens, der Beschaffenheit der zu fördernden Gegenstände und der Abnahme. Eine Mindestfördersumme pro Antrag ist ebenfalls vorgesehen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Private Organisationen müssen ihren Antrag über den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt einreichen, welche die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)" und weiteren haushaltsrechtlichen sowie katastrophenschutzbezogenen Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Website: