Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes. Private Organisationen sowie Landkreise und kreisfreie Städte können Zuschüsse für die Beschaffung spezifischer Fahrzeuge und Ausrüstung erhalten, um den flächendeckenden Aufbau des Katastrophenschutzes zu unterstützen und dessen Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die im Katastrophenschutz aktiv sind. Ziel ist es, den flächendeckenden Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Beschaffung von spezifischen Fahrzeugen und deren fachlich erforderlicher Erstausstattung für den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt. Es werden keine Ersatzbeschaffungen für bereits vorhandene Beladung oder Ausstattung gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Mindestförderung von 5.000 Euro pro Einzelfall vorausgesetzt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Antragsverfahrens, der Beschaffenheit der zu fördernden Gegenstände und der Abnahme. Eine Mindestfördersumme pro Antrag ist ebenfalls vorgesehen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Private Organisationen müssen ihren Antrag über den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt einreichen, welche die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)" und weiteren haushaltsrechtlichen sowie katastrophenschutzbezogenen Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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