Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen bietet Zuschüsse für Hilfsorganisationen und Leistungserbringer im Katastrophenschutz. Ziel ist die Stärkung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr durch die Reduzierung von Aufwendungen für Ausrüstung, Ausbildung, Personal und Infrastruktur. Es ist ein wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft im Katastrophenschutz in Sachsen.
Wer wird gefördert
Das Programm unterstützt Organisationen und Einheiten, die im Katastrophenschutz des Freistaates Sachsen mitwirken. Die Förderung zielt darauf ab, ihre Aufwendungen zu verringern und den Katastrophenschutz in der Region zu stärken. Antragsberechtigt sind private Hilfsorganisationen, Träger von Katastrophenschutzeinheiten sowie kommunale Körperschaften und Zweckverbände.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, darunter die Unterhaltung und Beschaffung von Ausstattung, die Übernahme von Trägerschaften, Nachwuchsarbeit, Führerscheinerwerb und den Bau oder Umbau von Gebäuden für Katastrophenschutzeinheiten. Es deckt Infrastruktur-, Kapazitätsaufbau- und Ausbildungsbereiche ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von Zuschüssen, deren Höhe je nach Art des Vorhabens variiert und als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt wird. Es gibt spezifische Pauschalen für die Trägerschaft von Katastrophenschutzeinheiten sowie maximale Förderbeträge für Ausstattungsgegenstände, Nachwuchsarbeit, Führerscheine und Baumaßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die von der Art der geförderten Maßnahme abhängen. Dazu gehören vertragliche Vereinbarungen, die Notwendigkeit von Patenschaften für die Nachwuchsarbeit, der Nachweis des Bedarfs für den Führerscheinerwerb und eine positive Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde für kommunale Bauvorhaben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Fördermittel variiert je nach Art der Maßnahme hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen und Fristen. Die Anträge sind in der Regel über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen, welche auch die Bewilligungsbehörde ist.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung und den entsprechenden Haushaltsordnungen. Sie ist die primäre Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100.000 € für Fahrzeuge; 1.273 € pro m² anerkannter Nutzfläche für Gebäude
Einsendeschluss:
30.11.2025, 31.03.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung, Prototypenentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von:
Landesdirektion Sachsen
Zusätzliche Partner:
Untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Website: