Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare mit einem Zuschuss für Maßnahmen der assistierten Reproduktion wie IVF und ICSI. Die Förderung ergänzt die Leistungen der Krankenversicherungen und des Bundes, um den Eigenanteil der Paare zu reduzieren. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, maximal 800,00 € für IVF und 900,00 € für ICSI pro Behandlungszyklus.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an ungewollt kinderlose Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, diese Paare bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion finanziell zu unterstützen und ihnen die Familienplanung zu ermöglichen. Die Förderung ergänzt dabei bestehende Bundeszuschüsse und landesweite Initiativen.

Was wird gefördert

Gefördert werden spezifische Maßnahmen der assistierten Reproduktion, nämlich In-Vitro-Fertilisations- (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI) im ersten bis dritten Behandlungszyklus. Die Zuwendungen umfassen Ausgaben für Labor, Anästhesie und Apotheke, während Verwaltungskosten explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Paare, wobei Höchstbeträge pro Behandlungsart festgelegt sind und die Unterstützung auf die ersten drei Behandlungszyklen begrenzt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Paare bestimmte Wohnsitz- und Behandlungsortvoraussetzungen erfüllen. Es ist zudem wichtig, dass die Behandlung nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen wird, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde ausdrücklich genehmigt. Alle relevanten Unterlagen müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden, wobei spezifische Formulare zu verwenden sind. Jede Maßnahme der assistierten Reproduktion erfordert einen gesonderten Antrag. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Mittel.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Es wird durch die Landeshaushaltsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften geregelt, ergänzt durch bundesweite Richtlinien und Vorgaben der Ärztekammer.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

900,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundeszuschuss), Krankenversicherungen, Beihilfestelle, Privatkrankenversicherungen

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