Assistierte Reproduktion

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen bietet einen Zuschuss für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zur teilweisen Entlastung von Kosten reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Die Förderung unterstützt spezifische Behandlungszyklen der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Paare in Thüringen mit unerfülltem Kinderwunsch, die sich einer assistierten Reproduktionsbehandlung unterziehen möchten. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für diese Paare zu mindern und ihnen den Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen wie IVF und ICSI zu ermöglichen. Die Förderung ist an spezifische Altersgrenzen und Wohnsitzerfordernisse gebunden.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt auf die Bezuschussung reproduktionsmedizinischer Behandlungen ab, insbesondere In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Es werden die Behandlungskosten für den ersten bis vierten Behandlungszyklus bezuschusst. Ausgeschlossen sind Verwaltungskosten und Kosten für Samenspenden.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung variiert je nach Paarkonstellation, Behandlungszyklus und Behandlungsart (IVF oder ICSI), wobei maximale Förderhöchstbeträge pro Zyklus festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Paare bestimmte rechtliche und altersbezogene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Hauptwohnsitz in Thüringen, Altersgrenzen für die Partner und die Durchführung der Behandlung in einer zugelassenen Einrichtung in Thüringen oder angrenzenden Bundesländern. Es gibt keine spezifischen Konsortialbedingungen, da die Förderung an Einzelpaare gerichtet ist.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird durch die Letztempfänger bei der Thüringer Stiftung HandinHand eingereicht, und zwar für jeden Behandlungszyklus gesondert und vor Behandlungsbeginn. Die Stiftung prüft die Anträge und schließt bei Erfüllung der Voraussetzungen einen privatrechtlichen Vertrag mit den Paaren. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Behandlungsabschluss und Einreichung der Rechnung.

Rechtliche Grundlage

Das Förderprogramm zur assistierten Reproduktion in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes. Diese Richtlinie legt die Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen fest und verweist auf weitere relevante Gesetze und Verordnungen, die die finanzielle Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch legitimieren und steuern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 1.800,00 € für ICSI, bis zu 1.600,00 € für IVF

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Thüringen, angrenzende Bundesländer (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

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