KLIMAfit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm KLIMAfit des Landes Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und andere Organisationen beim Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement. Ziel ist es, durch die Bildung von "Konvois" und begleitende Beratung die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Umsetzung von Emissionsreduktionsmaßnahmen zu fördern. Das Programm trägt maßgeblich zur Erreichung von Klimaschutzzielen in der Region bei.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm KLIMAfit richtet sich an Projektträger und Organisationen in Baden-Württemberg, die im Rahmen von KLIMAfit-Konvois ein betriebliches Klimaschutzmanagement einführen und Treibhausgasemissionen reduzieren möchten. Es werden Unternehmen jeder Größe und Branche sowie verschiedene öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt, die sich aktiv für den Klimaschutz engagieren wollen.

Was wird gefördert

Das KLIMAfit-Programm fördert den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement durch individuelle Beratung und Workshops. Gefördert werden Aktivitäten zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Maßnahmenprogrammen zur Emissionsreduktion. Die Unterstützung zielt auf alle Phasen der Klimaschutzinitiative, von der Bestandsaufnahme bis zur Evaluation.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Projektträger von KLIMAfit-Konvois. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Kosten, wobei spezifische Pauschalen für Workshops und Kommissionsprüfungen sowie eine prozentuale Bezuschussung der Projektträgerkosten festgelegt sind. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2025 verfügbar.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am KLIMAfit-Programm gelten spezifische Anforderungen an die Konvoi-Zusammensetzung, die Durchführung der Aktivitäten und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen wie der De-minimis-Verordnung. Projektträger tragen die organisatorische Verantwortung und müssen die Qualitätsstandards für Beratungsunternehmen und die Kommissionsprüfung gewährleisten. Zudem sind Nachweispflichten und eine spätere Berichterstattung zur Treibhausgasbilanz zu erfüllen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das KLIMAfit-Programm erfordert die fristgerechte Einreichung spezifischer Unterlagen vor Beginn des Konvois beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Nach positiver Prüfung erhalten Projektträger einen Förderbescheid und können den Konvoi starten. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise, mit der Möglichkeit von Teilzahlungen und einer abschließenden Auszahlung nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Die Evaluierung der Projekte erfolgt durch eine unabhängige Kommission und eine Folge-Treibhausgasbilanz.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm KLIMAfit basiert auf der Förderrichtlinie KLIMAfit (2022) und wird durch haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg sowie EU-rechtliche De-minimis-Kriterien geregelt. Diese Grundlagen gewährleisten die ordnungsgemäße Vergabe der Zuschüsse und die Einhaltung der Förderziele.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 5.000 € für Projektträger, 400 € je Teilnehmendem für Ortsbegehungen, 1.000 € je Workshop

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Betriebliches Klimaschutzmanagement, Treibhausgasreduktion, Energieeffizienz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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