Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm „KMU-innovativ: Biomedizin“ risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. Es fördert sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben, um die Marktpositionierung der beteiligten KMU zu stärken und Innovationen in der Arzneimittelentwicklung voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, insbesondere KMU, sowie an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die in Deutschland ansässig sind und Projekte im Bereich Biomedizin durchführen. Ziel ist es, risikoreiche, anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung zu unterstützen, die einen hohen medizinischen Bedarf adressiert und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten KMU stärkt.
Was wird gefördert
Das Programm „KMU-innovativ: Biomedizin“ fördert anwendungsbezogene Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, insbesondere im Bereich der Arzneimittelentwicklung. Unterstützt werden Projekte, die innovative Ansätze in verschiedenen Phasen der Wirkstoffentwicklung bis zum klinischen Proof-of-Concept verfolgen und einen hohen medizinischen Bedarf adressieren.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm „KMU-innovativ: Biomedizin“ gewährt Zuschüsse für Projekte im Bereich der Biomedizin und Arzneimittelentwicklung. Die Förderquoten variieren je nach Antragstellerart: KMU erhalten regulär 50% der förderfähigen Kosten mit der Möglichkeit eines Bonus, während Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Die Projekte werden typischerweise für eine Dauer von bis zu drei Jahren gefördert.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen von „KMU-innovativ: Biomedizin“ ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die die Antragstellenden, die Projektstruktur und die Verwertung der Ergebnisse betreffen. Insbesondere müssen ein oder mehrere KMU am Projekt beteiligt sein, und mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel müssen KMU oder mittelständischen Unternehmen zugutekommen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für „KMU-innovativ: Biomedizin“ ist zweistufig. Zunächst reichen Interessenten eine Projektskizze ein, die zu bestimmten Stichtagen bewertet wird. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über das elektronische System easy-Online.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für das Förderprogramm „KMU-innovativ: Biomedizin“ bilden mehrere Richtlinien, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Diese Richtlinien definieren die Förderkonditionen und -verfahren.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
15.10.2025, 15.04.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Projektträger Jülich (PtJ)
Website: