KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Das Programm „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Es zielt darauf ab, die Forschungskompetenz von KMU in den Bereichen Rohstoffeffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Einzel- oder Verbundprojekte mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko.
Wer wird gefördert
Das Programm „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie deren Verbundpartner in Deutschland bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Ziel ist es, das Innovationspotenzial in Schlüsselbereichen wie Rohstoffeffizienz, Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung zu fördern.
Was wird gefördert
Das Programm konzentriert sich auf innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Rohstoffeffizienz und nachhaltiges Wassermanagement. Es werden anwendungsbezogene und technologieübergreifende Projekte gefördert, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und eine klare wirtschaftliche Verwertungsperspektive bieten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Die maximale Fördersumme pro Einzel- oder Verbundprojekt beträgt 500.000 Euro, wobei die Förderquoten je nach Art des Antragstellers und Projektkategorie variieren.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung im Rahmen von „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Projektbeschaffenheit, Kooperationsvereinbarungen in Verbundprojekten und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze über ein Online-Tool. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Bewerber werden ermutigt, sich frühzeitig an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie der EU-Beihilferegelungen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
15.10.2025, 15.04.2026
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Textil- und Bekleidungsindustrie, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Rohstoffeffizienz, nachhaltiges Wassermanagement, Kreislaufwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Projektträger Jülich (PtJ), Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Zusätzliche Partner:
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (Lotsendienst für Unternehmen)