Förderungen im Rahmen des Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dem Kommunalen Aufbaufonds kommunale Körperschaften bei der Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der Infrastruktur sowie der Haushaltskonsolidierung. Die Förderung erfolgt vorrangig als Darlehen und Zinshilfe für investive Maßnahmen oder Umschuldungen, kann in Ausnahmefällen aber auch Zuschüsse umfassen.
Wer wird gefördert?
Der Kommunale Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an kommunale Körperschaften im Bundesland, die ihre Infrastruktur erneuern, verbessern oder erhalten oder ihre Haushalte konsolidieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Ämter, Landkreise, Zweckverbände und kreisfreien Städte zu stärken und die Lebensqualität in der Region zu verbessern.
Was wird gefördert?
Der Kommunale Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern fördert ein breites Spektrum an Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur sowie zur Haushaltskonsolidierung. Dazu gehören Projekte im öffentlichen Personennahverkehr, im Bereich der Ver- und Entsorgung, im Straßenbau, der Baulandentwicklung, im Tourismus, bei der Erhaltung des Ortsbildes und kulturellen Einrichtungen sowie weitere infrastrukturelle Vorhaben und Umschuldungen.
Art und Umfang der Förderung
Der Kommunale Aufbaufonds bietet eine Mischung aus Darlehen, Zinshilfen und in Ausnahmefällen Zuschüssen an. Die Höhe der Zuwendung kann je nach Instrument bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei feste Zinssätze und Laufzeiten für Darlehen gelten. Die Projektlaufzeiten sind variabel, mit der Möglichkeit tilgungsfreier Jahre.
Bedingungen und Voraussetzungen
Für die Beantragung und den Erhalt von Mitteln aus dem Kommunalen Aufbaufonds sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sich auf die Haushaltsführung, Eigentumsverhältnisse und die Berücksichtigung von Folgekosten beziehen. Die Förderentscheidung berücksichtigt zudem die dauernde Leistungsfähigkeit und besondere Belastungen des Antragstellers.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Kommunalen Aufbaufonds sieht spezifische Einreichungsfristen und einen gestuften Prüf- und Bewilligungsprozess vor. Die Antragstellung erfolgt über das Innenministerium, wobei bei kreisangehörigen Gemeinden der Landrat als untere Rechtsaufsichtsbehörde zwischengeschaltet ist. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ist für die administrative Abwicklung und Überwachung zuständig.
Rechtsgrundlage
Der Kommunale Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern basiert auf spezifischen gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften des Landes. Diese Dokumente legen den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen fest und gewährleisten die ordnungsgemäße Umsetzung des Förderprogramms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten oder des abzulösenden Restschuldbestandes; Zinshilfen bis zu 2 Prozent für höchstens 10 Jahre; Zuschüsse zu Nebenkosten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Einsendeschluss:
31.08.2025, 31.12.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Tourismus, Kultureinrichtungen, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Gemeinden, Ämter, Landkreise, Zweckverbände, kreisfreie Städte
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Zusätzliche Partner:
Beirat für den Kommunalen Aufbaufonds