NEWS - JOURNALISTISCHE PARTNERSCHAFTEN - KOOPERATIONEN

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm NEWS - JOURNALISTISCHE PARTNERSCHAFTEN - KOOPERATIONEN ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Nachrichtenmediensektors zu stärken. Durch die Förderung grenzüberschreitender Medienkooperationen soll es Innovationen vorantreiben, vertrauenswürdige Berichterstattung fördern und die Fähigkeiten von Medienschaffenden verbessern. Dieses Programm begegnet den erheblichen Herausforderungen, denen sich die Journalismusbranche gegenübersieht, einschließlich sinkender Einnahmen und Bedrohungen der Medienvielfalt.

Wer wird durch Journalistische Partnerschaften – Kooperationen gefördert?

Dieser Abschnitt erläutert, wer berechtigt ist, Fördermittel im Rahmen des Programms „Journalistische Partnerschaften – Kooperationen“ zu beantragen, und beschreibt die Arten von Organisationen, den geografischen Geltungsbereich und die allgemeinen Programmziele, die auf die Stärkung der europäischen Nachrichtenmedienlandschaft abzielen.

Was wird durch Journalistische Partnerschaften – Kooperationen gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf den Themenbereichen, den zulässigen Kosten und den Entwicklungsstufen der unterstützten Initiativen im Rahmen des Programms „Journalistische Partnerschaften – Kooperationen“ liegt.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Art der verfügbaren finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art der Instrumente, des für das Thema insgesamt zugewiesenen Budgets und der allgemeinen finanziellen Bedingungen, obwohl spezifische Fördergrenzen oder die Dauer pro Projekt in den bereitgestellten Informationen nicht definiert sind.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Kriterien, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, und behandelt Einreichungsanforderungen, Kooperationsrichtlinien und finanzielle Bestimmungen für das Programm „Journalistische Partnerschaften – Kooperationen“.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch die wichtigsten Schritte des Antragsverfahrens, von den Einreichungsfristen bis zu den Bewertungsverfahren und der Benachrichtigung über die Förderentscheidungen für das Programm „Journalistische Partnerschaften – Kooperationen“.

Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen des Programms „Journalistische Partnerschaften – Kooperationen“ und identifiziert die grundlegenden Dokumente und wichtigen Vorschriften, die seine Legitimität und operative Integrität gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

5.266.270 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Länder, die mit dem Programm „Kreatives Europa“ (sektorübergreifender Strang) assoziiert sind. Dritte aus Nicht-EU-Ländern, die am Programm „Kreatives Europa“ teilnehmen, können ebenfalls für eine finanzielle Unterstützung durch ausgewählte Projekte in Frage kommen, unabhängig von der spezifischen Beteiligung ihres Landes am sektorübergreifenden Strang.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Nachrichtenmedienorganisationen, Journalisten, Medienschaffende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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