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Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur europäischen Integration und Stärkung des Europagedankens, insbesondere solche, die Kinder und Jugendliche einbeziehen oder der europapolitischen Bildung dienen.

Wer wird gefördert: Europagedanke und europäische Integration in MV

Diese Förderung richtet sich an nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Projekte zur Stärkung des Europagedankens und der europäischen Integration umsetzen möchten. Ziel ist es, Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes, insbesondere Kindern und Jugendlichen, europäische Themen näherzubringen.

Was wird gefördert: Projekte zur Stärkung Europas

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die sich mit der europäischen Integration befassen und den Europagedanken stärken, darunter europäische Begegnungen, Bildungsreisen und Publikationen. Besondere Berücksichtigung finden Projekte mit Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der Europawoche oder zur europapolitischen Bildung.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung für Europa-Projekte

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben beträgt 3.000 Euro und deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Ein Eigenanteil von mindestens 15 Prozent ist erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien für Europa-Vorhaben

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und das Vorhaben einen klaren europapolitischen Bezug aufweisen. Zudem ist ein Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben zu erbringen. Die Förderung erfolgt nach Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsverfahren: Förderung des Europagedankens beantragen

Der Antrag für die Förderung ist spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Bewilligung erfolgt schriftlich und der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende zu erbringen.

Rechtsgrundlage: Grundlagen der Europaförderung in MV

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)“ vom 8. März 2022. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und zum Mindestlohn.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Website: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern