Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Verbesserung internationaler Beziehungen und regionaler Partnerschaften. Es richtet sich an nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die grenzüberschreitende Begegnungen, Studienreisen, Ausstellungen und Publikationen realisieren möchten. Das Programm bietet Zuschüsse von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Projekte zur Stärkung internationaler Beziehungen und regionaler Partnerschaften des Landes umsetzen. Ziel ist es, die Entwicklung und Pflege bestehender Partnerschaften zu unterstützen sowie die internationalen Interessen des Landes zu berücksichtigen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen sowie Publikationen. Es werden spezifische Ausgabenkategorien wie Fahrtkosten, Honorare und projektbezogene Materialien abgedeckt.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung, die als Projektförderung im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt werden. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Art des Projekts und einer möglichen Beteiligung der Staatskanzlei, während ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit, einen Eigenanteil zu erbringen, und die Berücksichtigung der Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit des Landes. Es gibt spezifische Anforderungen für die Antragstellung und die Verwendung der Mittel, welche die Landeshaushaltsordnung und weitere Verwaltungsvorschriften umfassen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung formgebundener Anträge bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Die Bewilligung erfolgt durch einen Bescheid der Staatskanzlei, wobei kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 21. März 2018. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500 € / 5.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

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