Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften
Dieses Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Verbesserung internationaler Beziehungen und regionaler Partnerschaften. Es richtet sich an nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die grenzüberschreitende Begegnungen, Studienreisen, Ausstellungen und Publikationen realisieren möchten. Das Programm bietet Zuschüsse von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Projekte zur Stärkung internationaler Beziehungen und regionaler Partnerschaften des Landes umsetzen. Ziel ist es, die Entwicklung und Pflege bestehender Partnerschaften zu unterstützen sowie die internationalen Interessen des Landes zu berücksichtigen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen sowie Publikationen. Es werden spezifische Ausgabenkategorien wie Fahrtkosten, Honorare und projektbezogene Materialien abgedeckt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung, die als Projektförderung im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt werden. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Art des Projekts und einer möglichen Beteiligung der Staatskanzlei, während ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit, einen Eigenanteil zu erbringen, und die Berücksichtigung der Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit des Landes. Es gibt spezifische Anforderungen für die Antragstellung und die Verwendung der Mittel, welche die Landeshaushaltsordnung und weitere Verwaltungsvorschriften umfassen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung formgebundener Anträge bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Die Bewilligung erfolgt durch einen Bescheid der Staatskanzlei, wobei kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 21. März 2018. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.500 € / 5.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Website: