Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten sowie die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich. Vereine, Verbände und juristische Personen können Zuschüsse für Projekte erhalten, die einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen und die Kultur sowie Eingliederung von Vertriebenen unterstützen. Das Programm trägt zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei und ist bis Ende 2025 aktiv.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Vereine, Verbände und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die sich der Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten widmen. Es unterstützt Vorhaben, die einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben und zur Bewahrung sowie Weiterentwicklung des Kulturgutes beitragen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert vielfältige Projekte zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten sowie wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich. Dazu gehören kulturelle Veranstaltungen, Anschaffungen für Archive und Museen, sowie Projekte zur Eingliederung von Spätaussiedlern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung, primär als Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wobei eine Bagatellgrenze von 2.000 € für die Maßnahme gilt und der Zuwendungsbetrag mindestens 250 € betragen muss.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und die Durchführung von Projekten sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung formaler Anforderungen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Berücksichtigung von Gleichstellung und Inklusion. Nicht alle Vorhaben sind förderfähig, insbesondere solche mit überwiegend touristischem, geselligem oder politischem Charakter.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche und formgebundene Einreichung beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, die vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern erlassen wurde.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Angewandte Forschung, Grundlagenforschung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

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