Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über das Kulturfördergesetz NRW Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung. Dieses Programm unterstützt ein breites Spektrum an Initiativen, von der Stärkung der kulturellen Infrastruktur bis hin zu Experimenten, und richtet sich an vielfältige Akteure im Kultursektor, darunter Gemeinden, juristische Personen und Einzelpersonen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren im Kultur-, Kunst- und Bildungsbereich. Es unterstützt Vorhaben von Kommunen, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbänden sowie Einzelpersonen innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die kulturelle Landschaft der Region nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung, die in verschiedenen Handlungsfeldern des Kulturfördergesetzes NRW verankert sind. Die geförderten Projekte können unterschiedliche Entwicklungsstufen umfassen, von der Entwicklung der kulturellen Infrastruktur bis hin zu künstlerischen Experimenten. Lediglich direkt dem Projekt zurechenbare Ausgaben sind zuwendungsfähig, während kalkulatorische Kosten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, primär in Form einer Festbetragsfinanzierung, um Planungssicherheit für die Projekte zu gewährleisten. Die Förderhöhe variiert je nach Projektvolumen, wobei kleinere Projekte eine höhere Förderquote erhalten können.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die glaubwürdige Schätzung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Besondere Regelungen gelten für das bürgerschaftliche Engagement und Versicherungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung bei der zuständigen Bezirksregierung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Raten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf dem Kulturfördergesetz NRW und wird durch die Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung umgesetzt. Es unterliegt den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung NRW.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung

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