Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
Das NRW Landesprogramm „Kultur und Schule“ fördert Projekte zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Es ermöglicht die Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten durch Künstler und Kunstpädagogen. Das Programm bietet Zuschüsse, um kreative und kulturelle Erfahrungen außerhalb des regulären Lehrplans zu etablieren und zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Das Programm „Kultur und Schule“ des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Städte, Kreise und Träger von Ersatzschulen, die Projekte zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in NRW durchführen möchten. Ziel ist es, außerunterrichtliche Angebote zu fördern, die den Schülerinnen und Schülern neue kulturelle Erfahrungsräume eröffnen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte, die künstlerisch-kulturelle Bildung außerhalb des regulären Unterrichts an Schulen in NRW vermitteln. Dies umfasst die Arbeit von Künstlern und Kunstpädagogen sowie damit verbundene Sach- und Reiseausgaben. Die Projekte sollen sich über ein gesamtes Schuljahr erstrecken und sind als ergänzende Angebote konzipiert, die nicht Bestandteil des Kerncurriculums sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Es können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden, wobei ein Höchstbetrag pro Projekt festgelegt ist. Die Projekte sind auf die Dauer eines gesamten Schuljahres angelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische Voraussetzungen bezüglich der Projektgestaltung und der Qualifikation der beteiligten Künstler und Kunstpädagogen zu erfüllen. Die Projekte müssen klar definiert sein und eine bestimmte Dauer umfassen. Kooperationsprojekte bedürfen gesonderter Genehmigungen, und die Veranstaltungen sind schulversicherungsrechtlich abgedeckt.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Programm „Kultur und Schule“ ist bis zum 31. Mai des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Projektauswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury basierend auf festen Kriterien wie Qualifikation der Projektleiter, Qualität der Projektideen und Kontinuität der Angebote.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Kultur und Schule“ wird durch eine spezifische Richtlinie des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Zusätzlich unterliegt es den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie einer allgemeinen Förderrichtlinie für Kulturprojekte in NRW. Die maßgeblichen Texte sind in den offiziellen Veröffentlichungen des Landes zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.375 €
Offen bis:
31.07.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen