Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur)
Das Land Rheinland-Pfalz fördert kommunale Kultureinrichtungen und Projekte mit Festivalcharakter. Kommunen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung können einen Zuschuss für überregionale Kulturprojekte beantragen. Diese Initiative stärkt die Kulturlandschaft des Landes und ermöglicht die Umsetzung herausragender künstlerischer Vorhaben.
Wer wird gefördert?
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Kommunen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung, die überregional bedeutsame, festivalähnliche Kulturprojekte im Bundesland planen und durchführen. Ziel ist es, Vorhaben mit hohem künstlerischen Anspruch zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden klar als festivalähnlich profilierte Kulturprojekte, die sich durch eine übergreifende Thematik, homogene Struktur und einheitliche Präsentation auszeichnen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Honorare, Steuern, Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungskosten sowie Personal- und Verwaltungskosten. Es werden hauptsächlich Projekte in der Umsetzungsphase unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der grundsätzlich bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtkosten beträgt, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50%. Der Antragsteller muss einen Eigenfinanzierungsbeitrag leisten und Einnahmen aus Eintrittsgeldern generieren, die zusammen mindestens zwei Drittel der Gesamtausgaben abdecken.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Kulturprojekt bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter ein festivalähnliches Profil, hoher künstlerischer Anspruch und überregionale Bedeutung. Wichtige finanzielle Auflagen betreffen die Deckung eines Drittels der Gesamtausgaben durch Eintrittsgelder und ein weiteres Drittel durch Eigenfinanzierung. Zudem sind Änderungen im Programm oder Kostenplan unverzüglich mitzuteilen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist bis zum 30. Oktober für das jeweilige Folgejahr bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage einer fachlichen Bewertung durch das für Kulturangelegenheiten zuständige Ministerium, die auch regionale und spartenmäßige Aspekte berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf der „Förderrichtlinie Kultur“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vom 3. September 2008. Ergänzend dazu finden Bestimmungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung Anwendung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50%
Einsendeschluss:
30.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz