Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politischen Bildung und Gewaltprävention an Schulen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die das demokratische Bewusstsein, die interkulturelle Toleranz und die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung bei Schülern und Lehrern stärken. Der Schwerpunkt liegt auf politischer Bildung, Gewaltprävention und Bildung für nachhaltige Entwicklung, um die aktive Mitgestaltung der Gesellschaft zu fördern.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie an natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Land erreichen und das Verständnis für demokratische Werte und friedliche Konfliktlösung stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Projekte in den Bereichen Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politische Bildung sowie Gewaltprävention an Schulen. Die Zuwendungen umfassen Sach- und Personalausgaben sowie Reisekosten für Referenten und Teilnehmende. Nicht gefördert werden Vorhaben mit überwiegend touristischem Charakter oder zur politischen Beschlussfassung in Organisationen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens. Es handelt sich um ein bis Ende 2027 laufendes Programm.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung demokratischer Grundsätze und die Ausrichtung auf Schüler und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern. Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist mit Antragseingang genehmigt, birgt jedoch ein Risiko. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert einen schriftlichen Antrag mit Finanzierungsplan bei der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen, erlassen vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern

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