Kunstgeleitete digitale Innovation: Hin zu menschenkompatibler und ökologisch bewusster Technologie (CSA)

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Dieses EU-Förderprogramm „Kunstgeleitete digitale Innovation“ zielt darauf ab, eine menschenzentrierte und ökologisch bewusste Entwicklung digitaler und industrieller Technologien zu fördern, indem künstlerische Experimente in Forschung und Innovation integriert werden. Es soll neuartige Anwendungsfälle und die Akzeptanz digitaler Technologien in Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen und die einzigartige Perspektive der Künste nutzen, um drängende gesellschaftliche Herausforderungen wie Nachhaltigkeit und Desinformation anzugehen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Einrichtungen, die geografische Reichweite und die Kernziele des Programms „Kunstgeleitete digitale Innovation“. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Innovationsakteuren in ganz Europa und international, um einen menschenzentrierten und nachhaltigen Ansatz für den technologischen Fortschritt zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Projektarten, Themenbereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Kunstgeleitete digitale Innovation“ förderfähig sind. Dabei wird die Integration künstlerischer Experimente mit digitalen Technologien für menschenzentrierte und ökologisch bewusste Ergebnisse betont. Es werden auch die angestrebten Projekt-Reifegrade festgelegt.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Finanzierungsmechanismen, Förderbeträge und die typische Projektlaufzeit für das Programm „Kunstgeleitete digitale Innovation“, das im Rahmen von Horizont Europa Pauschalbeträge und kaskadierende Mittel für spezifische Aktivitäten nutzt.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für die Teilnahme am Programm „Kunstgeleitete digitale Innovation“, einschließlich Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzieller Bestimmungen und spezifischer operativer Vorschriften.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die Verfahrensschritte für die Antragstellung im Rahmen des Programms „Kunstgeleitete digitale Innovation“, von der Dokumentenvorbereitung über die Einreichung bis zum Bewertungsverfahren.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsdokumente, die das Programm „Kunstgeleitete digitale Innovation“ regeln und dessen Legitimität sowie die Einhaltung etablierter Vorschriften der Europäischen Union gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

3.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder), wobei internationale Zusammenarbeit mit Japan, der Republik Korea, Singapur (Indopazifik), Subsahara-Afrika und Lateinamerika gefördert wird.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Künstler, Technologieinstitutionen, KMU, Industrieakteure (digitale Anbieter und Endnutzer digitaler Technologien), Forscher, Entwickler

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

GD CONNECT

Zusätzliche Partner:

EIT Digital, EIT Manufacturing, Nationale Kontaktstellen (NKS), CEN-CENELEC, ETSI

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