Ländliche Berufsbildung (LBb-Richtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg unterstützt Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Personen, die in der Forst- und Landwirtschaft tätig sind. Dieses Förderprogramm bietet Zuschüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern, das Risikomanagement zu verbessern und Wissen über ressourcenschonende sowie klimaangepasste Bewirtschaftungsmethoden zu vermitteln. Ziel ist es, den Fachkräftebedarf zu decken und die Diversifizierung zu fördern.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an qualifizierte Bildungsanbieter im Agrar- und Forstbereich, die berufsbezogene Fortbildungen und Informationsveranstaltungen im Land Brandenburg anbieten. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Förderung nachhaltiger Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Bildungs- und Informationsvorhaben sowie Exkursionen und Betriebsbesuche, die spezifische Inhalte für die Land- und Forstwirtschaft vermitteln. Es werden sowohl direkte Sach- und Personalkosten als auch ein Pauschalsatz für Gemeinkosten bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, die entweder als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung erfolgen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme und einem festgelegten Fördersatz für bestimmte Ausgaben. Eine Bagatellgrenze von 1.700 Euro ist zu beachten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, administrative und operative Bedingungen erfüllen. Dies umfasst Kompetenznachweise, die Einhaltung von Mindestteilnehmerzahlen und die Berücksichtigung von EU-Beihilferegelungen. Es gibt auch spezifische Anforderungen an die Budgetierung und weitere operative Bestimmungen, die die Durchführung der Projekte regeln.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden bis zum 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden. Eine weitere Antragsfrist kann am 15. Juni festgelegt werden, sollten zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem und wird durch einen Fachbeirat begleitet.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf europäischen Verordnungen zur Förderung der ländlichen Entwicklung und Landwirtschaft. Sie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

105,00 € je Unterrichtsstunde, 2.103,00 € je Informationsveranstaltung, bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

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