Leuchtturm Atlantik- und Arktisbecken – Wiederherstellung von Meeres- und Küstenökosystemen und erhöhte Klimaresilienz

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Leuchtturmprogramm für das Atlantik- und Arktisbecken unter der Horizon Europe Mission „Unsere Ozeane, Meere und Gewässer bis 2030 wiederherstellen“ fördert die großflächige Wiederherstellung von Meeres- und Küstenökosystemen. Diese Initiative zielt speziell auf eine erhöhte Klimaresilienz durch innovative, naturbasierte Lösungen und eine starke Einbindung der Gemeinschaft ab. Sie soll umsetzbare Konzepte für klimaresiliente Gemeinschaften liefern und die Zusammenarbeit im gesamten Atlantik- und Arktisraum fördern.

Wer für die Wiederherstellung von Meeresökosystemen gefördert wird

Das Leuchtturmprogramm für das Atlantik- und Arktisbecken ist darauf ausgelegt, spezifische Arten von Entitäten und Projekten innerhalb definierter geografischer Gebiete zu finanzieren, die alle auf die Wiederherstellung von Meeres- und Küstenökosystemen abzielen. Das Programm priorisiert Zusammenarbeit und lokales Engagement, um seine strategischen Umwelt- und Klimaresilienzziele zu erreichen.

Was für Klimaresilienz und Ökosystemwiederherstellung gefördert wird

Das Programm fördert Innovationsmaßnahmen, die sich auf die großflächige Wiederherstellung von Meeresökosystemen und die Klimaresilienz konzentrieren, wobei naturbasierte Lösungen genutzt und nachhaltige Technologien integriert werden. Projekte sollten greifbare Fortschritte bei der Bewältigung von Umweltbelastungen und dem Erreichen reifer technologischer Reifegrade aufzeigen.

Art und Umfang der Förderung für die Gesundheit der Ozeane

Das Programm stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen bereit, mit spezifischen finanziellen Obergrenzen für die Unterstützung Dritter und einem festgelegten Jahresbudget für dieses Thema. Obwohl keine feste Projektlaufzeit angegeben ist, müssen Projekte mit den breiteren Phasen der Mission übereinstimmen.

Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Antragsteller und Begünstigte müssen strenge Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Konsortialzusammensetzung, der finanziellen Unterstützung Dritter und der Nutzung spezifischer europäischer Datendienste einhalten. Diese Regeln stellen die Qualität, Wirkung und breite Anwendbarkeit der geförderten Projekte sicher.

Antragsverfahren für die Wiederherstellung im Atlantik- und Arktisraum

Der Antragsprozess wird über das EU Funding & Tenders Portal verwaltet, wobei ein einstufiger Einreichungsprozess und ein strukturiertes Bewertungsverfahren auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Zeitpläne befolgt werden.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieses Förderprogramm ist rechtlich durch wichtige Verordnungen und Politiken der Europäischen Union untermauert, wodurch sein Mandat und seine Ausrichtung an breiteren EU-Strategien für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 € pro assoziierter Region (für Finanzhilfen an Dritte)

Förderbudget

Förderbudget:

17.000.000 € (Jahresbudget für 2021 für dieses Thema)

Offen bis

Offen bis:

2030 (Bereitstellungs- und Skalierungsphase)

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Atlantisches und Arktisches Becken, einschließlich der EU-Regionen in äußerster Randlage. Demonstrationsaktivitäten müssen in mindestens drei verschiedenen Ländern innerhalb dieses Beckens durchgeführt werden. Assoziierte Regionen für finanzielle Unterstützung müssen sich in Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern befinden, die nicht Teil des Projektkonsortiums sind.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Zusätzliche Partner:

Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)

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