Natur-Governance

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das LIFE Natur-Governance-Programm ist eine entscheidende Förderinitiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Umsetzung und Durchsetzung von Natur- und Biodiversitätspolitik und -gesetzgebung zu stärken. Es konzentriert sich in einzigartiger Weise auf die Verbesserung der Governance auf allen Ebenen, die Förderung der Einhaltung von Vorschriften und die Stärkung der öffentlichen Beteiligung sowie des Zugangs zur Justiz in Umweltangelegenheiten. Dieses Programm soll durch die Unterstützung innovativer Ansätze und den Kapazitätsaufbau in der gesamten EU wirkungsvolle Veränderungen vorantreiben.

Wer wird gefördert

Das LIFE Natur-Governance-Programm unterstützt eine Vielzahl von juristischen Personen, die sich der Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung von Natur- und Biodiversitätspolitiken verschrieben haben. Die Förderung richtet sich primär an Organisationen, die innerhalb der Europäischen Union, einschließlich ihrer Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, tätig sind, mit dem klaren Ziel, die Umwelt-Governance zu verbessern und das öffentliche Engagement für Klimaschutz und Naturschutzbemühungen zu fördern.

Was wird gefördert

Das Natur-Governance-Programm fördert ausschließlich Standard-Aktionsprojekte (SAPs), die auf die Verbesserung der Governance innerhalb des LIFE-Teilprogramms Natur und Biodiversität abzielen. Unterstützte Aktivitäten zielen darauf ab, die Einhaltung von Vorschriften zu stärken, die öffentliche Beteiligung zu fördern und den Zugang zur Justiz in Umweltpolitik und -gesetzgebung zu verbessern. Dies gewährleistet einen effektiveren Rahmen für den Naturschutz in der gesamten EU.

Art und Umfang der Förderung

Das LIFE Natur-Governance-Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einer spezifischen Budgetzuweisung für Governance-orientierte Projekte. Die Förderung deckt einen erheblichen Prozentsatz der förderfähigen Kosten ab, und Projekte haben typischerweise eine mehrjährige Laufzeit, was umfassende und wirkungsvolle Interventionen ermöglicht.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen verschiedene Bedingungen und Anforderungen bezüglich Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzieller und operativer Kapazität sowie ethischer Überlegungen einhalten. Diese Bestimmungen gewährleisten die Projektqualität, finanzielle Solidität und die Übereinstimmung mit EU-Rechtsrahmen und Programmzielen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess wird über das EU Funding & Tenders Portal optimiert und umfasst die elektronische Einreichung sowie eine strukturierte Bewertung durch Experten. Antragsteller werden durch verschiedene Schritte geführt, von der Dokumentenvorbereitung bis zur Benachrichtigung über Förderentscheidungen, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das LIFE Natur-Governance-Programm operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der seine Legitimität gewährleistet und seine Umsetzung leitet. Dies umfasst spezifische EU-Verordnungen, die das Programm und breitere Finanzregeln für die EU-Ausgaben festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

3.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Behörden, Agenturen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), akademische Einrichtungen und Bürger, die an der Politik und Gesetzgebung zu Natur und Biodiversität beteiligt sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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