Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler mit dem „Messezuschuss“ bei ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen und Produktpräsentationen im Ausland. Dieser Zuschuss hilft, Veranstaltungskosten für Vor-Ort- oder virtuelle Beteiligungen zu decken und so die internationale Präsenz und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Der Messezuschuss des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe sowie Freiberufler mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, diese Unternehmen bei ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen und Produktpräsentationen im Ausland zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Der Messezuschuss RLP unterstützt die Teilnahme an Auslandsmessen, Ausstellungen und Produktpräsentationen, sei es vor Ort oder virtuell. Die Förderung deckt dabei spezifische Veranstaltungskosten ab und ist auf die Markt- und Kommerzialisierungsphase von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung, deren Höhe je nach Veranstaltungsort und -art variiert. Die Förderhöhe ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und den Erhalt des Messezuschusses RLP müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter formale Antragsvoraussetzungen, Regelungen zur Zusammenarbeit und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, insbesondere der De-minimis-Verordnung. Zudem bestehen spezifische Anforderungen an die Präsentation der Produkte und Dienstleistungen.
Antragsverfahren für den Messezuschuss
Der Antrag auf den Messezuschuss muss vor Veranstaltungsbeginn bei der ISB eingereicht werden. Der Auswahlprozess erfolgt diskretionär unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Bewilligung erfolgt durch einen Bescheid, dem eine De-minimis-Bescheinigung beigefügt wird.
Rechtsgrundlagen des Messezuschusses
Der Messezuschuss RLP basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz und wird durch weitere landes- und EU-rechtliche Bestimmungen gerahmt, die seine Umsetzung und beihilferechtliche Konformität sicherstellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Verwaltet von:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Zusätzliche Partner:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.