Messen und Ausstellungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm "Messen und Ausstellungen" des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei der Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Ziel ist es, den Unternehmen einen Zuschuss zu ermöglichen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm "Messen und Ausstellungen" richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, diesen Unternehmen die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Präsenzteilnahme von KMU an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, einschließlich hybrider Formate. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Markteinführungs- und Präsentationsaktivitäten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe von der Unternehmensgröße abhängt. Es gibt auch eine pauschale Start-up-Förderung. Pro Unternehmen sind maximal drei Messebeteiligungen pro Kalenderjahr förderfähig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung der De-minimis-Regelung und die Nichtbeantragung weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen für dieselbe Messeteilnahme. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist unter eigener Verantwortung möglich.

Antragsverfahren

Der Antrag erfolgt elektronisch oder schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unter Verwendung des bereitgestellten Formulars. Die Antragsstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen, wobei ein vorzeitiger Vorhabenbeginn mit Antragseingang als genehmigt gilt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist an verschiedene landes- und EU-rechtliche Vorschriften gebunden.

Ähnliche Programme

#Messeförderung Mecklenburg-Vorpommern#KMU-Förderung MV#Internationale Messen#Ausstellungsförderung#Zuschuss Messebeteiligung#Exportförderung MV#Start-up Förderung#Gewerbliche Wirtschaft MV#Präsenzteilnahme Messen#Auslandsmesseprogramm#De-minimis Beihilfe#Landesförderinstitut#Unternehmensförderung MV#Messestandmiete#Dienstleistungsförderung Messe

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

6.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

0 x 0
XS