Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Digitale Sicherheit

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre digitale Sicherheit zu verbessern. Es bietet Zuschüsse für IT-Dienstleistungen, Schulungen und den Erwerb spezifischer Software und Hardware, um die Cyber-Resilienz gegen Bedrohungen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre digitale Sicherheit sowie Cyber-Resilienz stärken möchten. Es werden Unternehmen unterstützt, die nicht über die notwendige fachliche Expertise verfügen, um entsprechende Maßnahmen selbst durchzuführen.

Was wird gefördert?

Das Programm MID-Digitale Sicherheit fördert spezifische Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in drei sich ergänzenden Schwerpunkten: Analyse des IST-Zustandes, nutzerorientierte Maßnahmen wie Schulungen sowie der Erwerb von Software und Hardware für den IT-Basisschutz. Diese Schwerpunkte können beliebig kombiniert werden, um anwendungsspezifische Sicherheitsstandards zu etablieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Unternehmensgröße richtet und maximal 15.000 € betragen kann. Die Projektlaufzeit ist flexibel wählbar und kann 3, 6, 9 oder 12 Monate umfassen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Eigenanteils, der Auswahl des auftragnehmenden Unternehmens und der Einhaltung von Beihilferegeln. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, und das Projekt darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Transparenz- und Veröffentlichungspflichten sind ebenfalls zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einem algorithmusbasierten Losverfahren. Nach erfolgreicher Auswahl im Losverfahren können die Unternehmen ihren Förderantrag online über das Förderportal einreichen. Es ist eine fortlaufende Antragstellung möglich, wobei monatliche Kontingente berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms MID-Digitale Sicherheit bildet die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024. Das Programm unterliegt verschiedenen landes- und EU-rechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Landeshaushaltsordnung NRW und der De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von:

Projektträger Jülich (PtJ)

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