Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)
Das Programm „Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)“ bietet finanzielle Unterstützung für Institutionen, die migrationsspezifische Informations- und Beratungsangebote für Zugewanderte im Land Schleswig-Holstein bereitstellen. Es ermöglicht qualifizierte Erst-, Integrations- und punktuelle Beratungen, um die eigenständige Lebensgestaltung und Orientierung im neuen Umfeld zu stärken. Das Programm ist ein wichtiger Bestandteil der Integrations- und Teilhabestruktur vor Ort.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) richtet sich an Träger, die migrationsspezifische Informations- und Beratungsangebote für Zugewanderte in Schleswig-Holstein anbieten. Ziel ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots, das die Handlungskompetenz der zugewanderten Menschen stärkt und ihnen hilft, sich im neuen Lebensumfeld zu orientieren.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Das Programm fördert migrationsspezifische Informations- und Beratungsangebote für Zugewanderte. Dies umfasst Personal- und Sachkosten für verschiedene Beratungsformen und Handlungsfelder. Die geförderten Maßnahmen zielen darauf ab, Zugewanderten einen schnellen Zugang zu Regeldiensten und anderen Angeboten zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm MBSH gewährt Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben. Es ist eine Festbetragsfinanzierung mit einer Höchstgrenze pro Vollzeitstelle und erfordert einen Eigenanteil. Die Integrationsbegleitung kann eine maximale Dauer von drei Jahren umfassen, während die Richtlinie bis Ende 2026 befristet ist.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines Arbeitskonzepts, die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren und die Qualifikation des Personals. Es gelten zudem spezifische Budget- und Berichtsregelungen.
Antragsverfahren: Ablauf und Fristen
Der Antrag für das MBSH-Programm muss schriftlich und per E-Mail beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung eingereicht werden. Es gibt eine jährliche Frist zum 1. Dezember, wobei in Ausnahmefällen auch spätere Einreichungen vor Maßnahmenbeginn möglich sind. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtliche Grundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) basiert auf einer spezifischen Landesrichtlinie, die dessen Zweck, Gegenstand und die anzuwendenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen festlegt. Es ergänzt bundesfinanzierte Beratungsangebote und wird durch weitere landesrechtliche Vorschriften gerahmt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
70.500 €
Einsendeschluss:
01.12.
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein