Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Das Land Niedersachsen fördert Einrichtungen und Verbände bei der Migrationsberatung. Ziel ist die schnelle und umfassende Unterstützung von Menschen mit Migrationsgeschichte, um ihre Integration und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Der Zuschuss ergänzt bundesgeförderte Beratungsdienste.
Wer wird gefördert: Migrationsberatung Niedersachsen
Das Förderprogramm „Migrationsberatung Niedersachsen“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts in Niedersachsen. Es zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsgeschichte umfassend zu beraten und zu unterstützen, um deren Integration und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Die Förderung im Rahmen der „Migrationsberatung Niedersachsen“ unterstützt themenzentrierte Beratungsleistungen für Menschen mit Migrationsgeschichte. Dies umfasst ein breites Spektrum an Integrationshilfen, von rechtlicher und psychosozialer Beratung bis hin zur Vermittlung in Bildungs- und Arbeitsangebote. Zudem sind spezifische Personal- und Sachausgaben zuwendungsfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdecken kann, mit einem Maximalbetrag von 60.000 EUR pro Jahr für eine volle Stelle. Dies stellt eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung dar.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsberechtigung sind spezifische rechtliche Voraussetzungen sowie Qualifikationsmerkmale für das Beratungspersonal zu erfüllen. Die Förderung ist subsidiär zu Bundesmitteln und erfordert die Mitwirkung an der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) sowie an Evaluationen. Es gibt zudem klare Vorgaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen“, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele festlegt. Diese wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
60.000 € pro Jahr pro voller Stelle
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zusätzliche Partner:
Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN)