Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert Einrichtungen und Verbände bei der Migrationsberatung. Ziel ist die schnelle und umfassende Unterstützung von Menschen mit Migrationsgeschichte, um ihre Integration und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Der Zuschuss ergänzt bundesgeförderte Beratungsdienste.

Wer wird gefördert: Migrationsberatung Niedersachsen

Das Förderprogramm „Migrationsberatung Niedersachsen“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts in Niedersachsen. Es zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsgeschichte umfassend zu beraten und zu unterstützen, um deren Integration und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten

Die Förderung im Rahmen der „Migrationsberatung Niedersachsen“ unterstützt themenzentrierte Beratungsleistungen für Menschen mit Migrationsgeschichte. Dies umfasst ein breites Spektrum an Integrationshilfen, von rechtlicher und psychosozialer Beratung bis hin zur Vermittlung in Bildungs- und Arbeitsangebote. Zudem sind spezifische Personal- und Sachausgaben zuwendungsfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdecken kann, mit einem Maximalbetrag von 60.000 EUR pro Jahr für eine volle Stelle. Dies stellt eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung dar.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsberechtigung sind spezifische rechtliche Voraussetzungen sowie Qualifikationsmerkmale für das Beratungspersonal zu erfüllen. Die Förderung ist subsidiär zu Bundesmitteln und erfordert die Mitwirkung an der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) sowie an Evaluationen. Es gibt zudem klare Vorgaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Ermessen der Behörde.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen“, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele festlegt. Diese wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 € pro Jahr pro voller Stelle

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zusätzliche Partner:

Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN)

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