Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und vergleichbare Organisationen bei der Durchführung von Migrationsberatungen. Es fördert bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie soziale Gruppenarbeit, um die Integration erwachsener Zuwanderer in Deutschland zu initiieren und zu begleiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt dazu bei, die Lebenslagen von Zugewanderten zu verbessern und ihre Eigenkräfte zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung

Das Programm zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zielt darauf ab, den Integrationsprozess von Migranten gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Förderberechtigt sind bundesweit tätige Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie vergleichbare Organisationen, die eine flächendeckende Beratungsleistung für erwachsene Zugewanderte anbieten.

Was wird gefördert: Projektinhalte und -kosten

Das Programm fördert bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards. Dies wird ergänzt durch soziale Gruppenarbeit. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal-, Miet-, Sach- und Verwaltungskosten sowie Ausgaben für IT-Ausrüstung, Aus- und Fortbildung, Sprachmittlung und Gruppenangebote.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer modifizierten Festbetragsfinanzierung. Die Bundeszuwendung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Förderzeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr, wobei die individuelle Inanspruchnahme der Beratung auf drei Jahre begrenzt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Sicherstellung eines bundesweiten Angebots, Gemeinnützigkeit und eine wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel. Besondere Regeln zur Zusammenarbeit in Netzwerken und Budgetvorgaben sind ebenfalls zu beachten, ebenso wie das Besserstellungsverbot für Personalvergütungen.

Antragsverfahren für die MBE Förderung

Der Antrag auf Förderung ist über die Zentralstelle der jeweiligen Organisation beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzureichen. Dabei sind Fristen für die Einreichung von Gesamtanträgen sowie spezielle Fristen für die erstmalige Zulassung zu beachten. Das Verfahren beinhaltet die Abstimmung von Stellen- und Standortübersichten und die Bewilligung erfolgt per schriftlichem Zuwendungsbescheid.

Rechtliche Grundlagen und Steuerung

Das Förderprogramm zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) basiert auf spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und wird durch Förderrichtlinien des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) geregelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die zentrale Bewilligungsbehörde, die auch die Ausgestaltung und Kontrolle des Programms übernimmt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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