Mittelständisches Messeprogramm
Das Mittelständische Messeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Bayern. Ziel ist die Erschließung neuer internationaler Absatzmärkte durch die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und soll KMU-spezifische Risiken reduzieren.
Wer wird gefördert?
Das Mittelständische Messeprogramm Bayern richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe mit Standort in Bayern, die ihre Produkte auf internationalen Messen präsentieren und neue Absatzmärkte erschließen möchten. Das Hauptziel ist die Erleichterung des Zugangs zu größeren Märkten und der Abbau mittelstandsspezifischer Nachteile durch staatliche Unterstützung.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland. Dies umfasst insbesondere Kosten für firmenübergreifende Maßnahmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Markteinführung und Kommerzialisierung bayerischer Produkte auf internationalen Märkten zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens richtet. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und berücksichtigt die Entfernung des Messeortes sowie die Bedeutung des jeweiligen Marktes.
Konditionen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, darunter die Aufnahme in das jährliche Messebeteiligungsprogramm und die Einhaltung von Meldefristen. Es gibt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Mehrfachförderungen und zur Subventionserheblichkeit von Angaben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Organisation oder der Messedurchführungsgesellschaft. Die Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm ist eine wesentliche Voraussetzung, die jährlich im Voraus festgelegt wird. Die Auswahl der Veranstaltungen erfolgt in Abstimmung mit einem Messeausschuss.
Rechtsgrundlage
Das Mittelständische Messeprogramm wird durch Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr begründet und basiert auf dem Mittelstandsförderungsgesetz sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Ein fester Höchstbetrag ist nicht genannt; die Förderhöhe richtet sich nach öffentlichem Interesse und Unternehmensleistung.
Förderbudget:
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Antragsberechtigte), Ausland (Messebeteiligung)
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von:
Bayern International
Zusätzliche Partner:
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Industrie- und Handelskammern, Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, Landesverband der Bayerischen Industrie, Landesverband des Bayerischen Groß- und Außenhandels
Website: