Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Produkte und Dienstleistungen auf internationalen Messen zu präsentieren und in ausländische Märkte zu expandieren. Durch die Organisation von Firmengemeinschaftsständen und die Unterstützung bei Delegationsreisen entlastet es Unternehmen administrativ und technisch. Dieses Programm ist darauf ausgelegt, den Export von KMU aus NRW zu fördern und ihnen den Zugang zu globalen Geschäftsmöglichkeiten zu erleichtern.
Wer wird gefördert?
Das Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, diesen Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, indem ihre Beteiligung an Auslandsmessen und Delegationsreisen unterstützt wird.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Präsentation nordrhein-westfälischer Exportwirtschaft auf internationalen Messen und bei Delegationsreisen. Dies umfasst die Organisation von Firmengemeinschaftsständen und Info-Service-Centern, sowie Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Art und Umfang der Förderung
Das Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bietet primär organisatorische und logistische Unterstützung für die Messebeteiligung und Delegationsreisen. Es handelt sich dabei nicht um eine direkte finanzielle Bezuschussung im Sinne eines Zuschusses, sondern um Sachleistungen und Serviceangebote, die Unternehmen den internationalen Markteintritt erleichtern.
Bedingungen und Anforderungen
Die Teilnahme am Auslandsmesseprogramm NRW ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen geregelt sind. Diese umfassen Anforderungen an die Antragstellung, die Art der auszustellenden Güter und das Verhalten während der Messe.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Auslandsmesseprogramm NRW umfasst die fristgerechte Einreichung der Anmeldeunterlagen bei der beauftragten Messedurchführungsgesellschaft. Die Zulassung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl.
Rechtsgrundlage
Das Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen basiert auf den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Firmengemeinschaftsausstellungen sowie weiteren ergänzenden Gesetzen und Verordnungen. Diese bilden die rechtliche Grundlage für die Durchführung und die Bedingungen der Förderung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE)
Verwaltet von:
NRW.Global Business GmbH
Zusätzliche Partner:
Messedurchführungsgesellschaften (MDFG) - Durchführung
Website: