Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Das Programm des GKV-Spitzenverbandes fördert innovative Modellvorhaben, Studien und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3 SGB XI. Es zielt darauf ab, neue Versorgungsmodelle und -strukturen für Pflegebedürftige zu entwickeln und bestehende Pflegeangebote zu modernisieren. Besonders zeichnet es sich durch die Möglichkeit einer Teilfinanzierung über bis zu 5 Jahre aus, wobei Eigenmittelbeteiligung erwünscht ist.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die sich der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung widmen. Ziel ist es, innovative Ansätze und Strukturen für Pflegebedürftige sowie deren Pflegende zu unterstützen, wobei der Fokus auf bundesweiten Projekten mit regionaler Erprobung liegt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert ein breites Spektrum an Projekten, die zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beitragen, von Forschung und Entwicklung bis hin zu experimentellen Modellvorhaben. Es unterstützt die Entwicklung neuer Versorgungsformen und die Modernisierung bestehender Pflegeangebote, wobei innovative und wissenschaftlichen Standards entsprechende Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss mit einer jährlichen Gesamtmittelausstattung von 5 Millionen Euro. Projekte können eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben, wobei eine Kofinanzierung durch Eigenmittel erwartet wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Modellprogramm gelten spezifische inhaltliche und formale Anforderungen, die von innovativen und wissenschaftlichen Standards bis hin zu organisatorischen Voraussetzungen reichen. Besondere Beachtung finden dabei die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse, sowie die Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung bei positiver Bewertung. Die Förderentscheidung wird unter Einbeziehung eines Beirats und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit getroffen.
Rechtsgrundlage
Das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung basiert auf dem § 8 Abs. 3 SGB XI. Es wird durch spezifische Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes sowie weitere gesetzliche und haushaltsrechtliche Bestimmungen konkretisiert und geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Teilfinanzierung; keine maximale Einzelprojekthöhe genannt.
Förderbudget:
5.000.000 € im Kalenderjahr
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Pflegebedürftige Menschen, informell und/oder formell Pflegende
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Verwaltet von:
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Zusätzliche Partner:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesverwaltungsamt (BVA)
Website: