Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm des GKV-Spitzenverbandes fördert innovative Modellvorhaben, Studien und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3 SGB XI. Es zielt darauf ab, neue Versorgungsmodelle und -strukturen für Pflegebedürftige zu entwickeln und bestehende Pflegeangebote zu modernisieren. Besonders zeichnet es sich durch die Möglichkeit einer Teilfinanzierung über bis zu 5 Jahre aus, wobei Eigenmittelbeteiligung erwünscht ist.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die sich der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung widmen. Ziel ist es, innovative Ansätze und Strukturen für Pflegebedürftige sowie deren Pflegende zu unterstützen, wobei der Fokus auf bundesweiten Projekten mit regionaler Erprobung liegt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Projekten, die zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beitragen, von Forschung und Entwicklung bis hin zu experimentellen Modellvorhaben. Es unterstützt die Entwicklung neuer Versorgungsformen und die Modernisierung bestehender Pflegeangebote, wobei innovative und wissenschaftlichen Standards entsprechende Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss mit einer jährlichen Gesamtmittelausstattung von 5 Millionen Euro. Projekte können eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben, wobei eine Kofinanzierung durch Eigenmittel erwartet wird.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Modellprogramm gelten spezifische inhaltliche und formale Anforderungen, die von innovativen und wissenschaftlichen Standards bis hin zu organisatorischen Voraussetzungen reichen. Besondere Beachtung finden dabei die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse, sowie die Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung bei positiver Bewertung. Die Förderentscheidung wird unter Einbeziehung eines Beirats und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit getroffen.

Rechtsgrundlage

Das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung basiert auf dem § 8 Abs. 3 SGB XI. Es wird durch spezifische Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes sowie weitere gesetzliche und haushaltsrechtliche Bestimmungen konkretisiert und geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Teilfinanzierung; keine maximale Einzelprojekthöhe genannt.

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 € im Kalenderjahr

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Pflegebedürftige Menschen, informell und/oder formell Pflegende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Verwaltet von:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesverwaltungsamt (BVA)

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