Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes fördert innovative Versorgungsansätze, die die Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen verbessern. Es zielt darauf ab, die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen zu erproben und somit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu leisten.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, wer prinzipiell für eine Förderung im Rahmen des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes in Frage kommt. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Organisationen in Deutschland, die innovative Projekte im Bereich der Pflegeversicherung durchführen möchten, um die Versorgung von Pflegebedürftigen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt gibt Aufschluss darüber, welche Arten von Projekten und Aktivitäten im Rahmen des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes gefördert werden. Im Fokus stehen innovative Ansätze in der Pflege, die wissenschaftlichen Standards genügen und auf die Verbesserung der Versorgung sowie der Personalaufteilung abzielen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die finanziellen Aspekte des Modellprogramms, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderhöhe und der maximalen Projektlaufzeit. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form eines Zuschusses, die eine Teilfinanzierung vorsieht und Eigenmittel erfordert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den wesentlichen Regeln und Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes erfüllen müssen. Dies beinhaltet spezifische Anforderungen an die Projektdurchführung, Kooperationen und die Abstimmung mit dem Fördergeber.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt erläutert den schrittweisen Antragsprozess für das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Förderentscheidung. Das Verfahren ist zweistufig und erfordert die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Antrag bei positiver Bewertung.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3a SGB XI legitimieren und regeln. Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes und relevante Gesetze bilden die Basis für dieses Förderprogramm.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Förderbudget:
3.000.000 € im Kalenderjahr
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Verwaltet von:
GKV-Spitzenverband
Zusätzliche Partner:
Bundesministerium für Gesundheit, Beirat zum Modellprogramm, Bundesamt für Soziale Sicherung (Auszahlungsverfahren), unabhängige Sachverständige
Website: