Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes fördert innovative Versorgungsansätze, die die Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen verbessern. Es zielt darauf ab, die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen zu erproben und somit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu leisten.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt, wer prinzipiell für eine Förderung im Rahmen des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes in Frage kommt. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Organisationen in Deutschland, die innovative Projekte im Bereich der Pflegeversicherung durchführen möchten, um die Versorgung von Pflegebedürftigen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt gibt Aufschluss darüber, welche Arten von Projekten und Aktivitäten im Rahmen des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes gefördert werden. Im Fokus stehen innovative Ansätze in der Pflege, die wissenschaftlichen Standards genügen und auf die Verbesserung der Versorgung sowie der Personalaufteilung abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beleuchtet die finanziellen Aspekte des Modellprogramms, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderhöhe und der maximalen Projektlaufzeit. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form eines Zuschusses, die eine Teilfinanzierung vorsieht und Eigenmittel erfordert.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt befasst sich mit den wesentlichen Regeln und Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes erfüllen müssen. Dies beinhaltet spezifische Anforderungen an die Projektdurchführung, Kooperationen und die Abstimmung mit dem Fördergeber.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt erläutert den schrittweisen Antragsprozess für das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Förderentscheidung. Das Verfahren ist zweistufig und erfordert die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Antrag bei positiver Bewertung.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3a SGB XI legitimieren und regeln. Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes und relevante Gesetze bilden die Basis für dieses Förderprogramm.

Ähnliche Programme

#Pflegeversicherung#innovative Versorgungsansätze#Pflegepersonal#GKV-Spitzenverband#Modellvorhaben#Pflegebedürftige#Pflegeeinrichtungen#kompetenzorientierte Aufgabenverteilung#SGB XI#Gesundheitsversorgung#Projektförderung#wissenschaftliche Expertisen#Studien#Nachhaltigkeit#Übertragbarkeit#Antragstellung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Förderbudget

Förderbudget:

3.000.000 € im Kalenderjahr

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Verwaltet von:

GKV-Spitzenverband

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Gesundheit, Beirat zum Modellprogramm, Bundesamt für Soziale Sicherung (Auszahlungsverfahren), unabhängige Sachverständige

0 x 0
XS