Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert landwirtschaftliche Unternehmen bei der Neuanlage von Agroforstsystemen. Dieses Programm zielt darauf ab, die Biodiversität und Klimaresilienz landwirtschaftlich genutzter Flächen zu erhöhen. Es bietet finanzielle Unterstützung für nachhaltige Investitionen in Rohstoffgewinnung und Nahrungsmittelproduktion.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die durch Investitionen in Agroforstsysteme einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und Klimaresilienz leisten wollen. Die Förderung unterstützt Betriebe, deren Tätigkeit wesentlich auf Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung basiert, sowie kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstsystemen, die der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen. Es werden spezifische Kosten für die Gehölzpflanzung übernommen, während Landankauf oder laufende Betriebsausgaben ausgeschlossen sind. Projekte in der Implementierungsphase stehen im Fokus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 € pro Antragsteller innerhalb von fünf Jahren, wobei eine Mindestförderung von 2.500 € pro Antrag gilt. Die Förderhöhe kann bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen, mit spezifischen Höchstsätzen pro Hektar Gehölzstreifen je nach Art der Bepflanzung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind diverse Bedingungen zu erfüllen, darunter die Vorlage eines Investitions- und Nutzungskonzepts sowie ein Eigentumsnachweis der Flächen. Der Vorhabenbeginn vor Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko nach Antragstellung möglich. Die Fördermaßnahme unterliegt zudem umfassenden Prüfrechten und Evaluationspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich vor Beginn des Vorhabens. Die Anträge werden bewertet und nach festgelegten Auswahlkriterien priorisiert. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss des Vorhabens in einer Summe, basierend auf dem Erstattungsprinzip.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es stützt sich zudem auf diverse europäische Verordnungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das GAK-Gesetz, den deutschen GAP-Strategieplan sowie landesspezifische Haushaltsvorschriften.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Zusätzliche Partner:

LMS Agrarberatung GmbH (Prüfung Nutzungskonzept)

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