Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Ziel ist die Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sowie die Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen. Zuschüsse werden für naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Zusammenschlüsse, Erstaufforstung und Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterereignissen gewährt.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die land- oder forstwirtschaftliche Flächen besitzen, sowie an forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, von der naturnahen Waldbewirtschaftung über die forstwirtschaftliche Infrastruktur bis hin zur Bewältigung von Extremwetterfolgen. Unterstützt werden notwendige Ausgaben, während bestimmte Kosten wie Kreditbeschaffungskosten und abziehbare Umsatzsteuer ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder Zuweisungen. Die Förderhöhe und -art variieren je nach Maßnahmegruppe, wobei sowohl Festbetrags- als auch Anteilsfinanzierungen zum Einsatz kommen. Die Projektlaufzeiten sind maßnahmenspezifisch festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Zweckbindungsfristen, spezifische Anforderungen an die Waldbewirtschaftung und die Beachtung von De-minimis-Regelungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert einen schriftlichen Antrag mit spezifischen Formularen, die beim Landesforst Mecklenburg-Vorpommern erhältlich sind. Die Bewilligungsbehörde, die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung erfolgt in der Regel kurz vor Ende des Bewilligungszeitraums, und ein Verwendungsnachweis ist nach letzter Auszahlung zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem GAK-Gesetz und der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die spezifische Richtlinie ist die 'Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V)'. Offizielle Texte sind in den Amtsblättern Mecklenburg-Vorpommerns sowie auf der Webseite des Landesforstes MV verfügbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

Zusätzliche Partner:

Bund

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