Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt forstwirtschaftliche Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des Waldes mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Das Programm fördert Projekte, die die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sichern und die Forstwirtschaft stärken, beispielsweise durch Laubholzunterbau, Waldbrandvorsorge und die Steigerung des Freizeitwertes. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art des Vorhabens abhängt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen der Forstförderung

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft zu unterstützen, indem es die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sichert und die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen verbessert.

Was wird gefördert: Förderbereiche und Maßnahmen

Die Förderung konzentriert sich auf konkrete forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Wälder Mecklenburg-Vorpommerns. Dies beinhaltet den Laubholzunterbau zur Stabilisierung von Nadelholzbeständen, Maßnahmen zum Waldbrandschutz sowie Projekte, die den Freizeitwert der Wälder steigern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art des Vorhabens und den zuwendungsfähigen Ausgaben richtet. Es werden bis zu 100% der Kosten gedeckt, wobei für bestimmte Maßnahmen Obergrenzen pro Hektar gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die von der Einhaltung von Richtlinien bis hin zur Vorlage spezifischer Gutachten und zur Teilnahme an Informationssystemen reichen. Es gelten zudem spezifische Regelungen zum Vorhabenbeginn und zur Rückforderung von Mitteln.

Antragsverfahren für Forstmaßnahmen

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Es sind spezifische Formulare und Belege erforderlich, die bei der zuständigen Forstbehörde erhältlich sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Prüfung aller vollständig eingegangenen Anträge zu bestimmten Stichtagen.

Rechtsgrundlagen der Förderung

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern etabliert und operiert im Rahmen umfassender EU-Verordnungen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Landeshaushaltsordnung. Diese Regelwerke definieren den Zweck, die Zuwendungsempfänger, die förderfähigen Maßnahmen und die Verfahren der Mittelvergabe.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf maximal 4.200 Euro pro Hektar

Offen bis

Offen bis:

30.11.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft, Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

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