Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Das Programm richtet sich an Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen und fördert deren Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz in der Agrarwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Mecklenburg-Vorpommern, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Ziel ist die Verbesserung der Marktstrukturen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, insbesondere im Hinblick auf Ressourcennutzung.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, sowohl durch die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen als auch durch Investitionen in relevante Infrastruktur und Prozesse. Der Fokus liegt auf der Anpassung an Marktbedürfnisse und der Steigerung der Ressourceneffizienz.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben und Antragssteller, wobei sowohl feste jährliche und Gesamtbeträge für Erzeugerzusammenschlüsse als auch prozentuale Anteile für Investitionsvorhaben festgelegt sind. Spezielle Aufschläge gibt es für Projekte mit Qualitätsprodukten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragssteller müssen bestimmte strukturelle und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, darunter vertragliche Vereinbarungen mit Erzeugern und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Besondere Bedingungen gelten für Projekte im Bereich Qualitätsprodukte oder Schlachtung.
Antragsverfahren
Der Antrag ist auf speziellen Vordrucken des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Es sind umfangreiche Unterlagen einzureichen, darunter Wirtschaftsanalysen und Verträge, um eine umfassende Bewertung des Projekts zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage des Programms
Die Förderung basiert auf der spezifischen Marktstrukturverbesserungsrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die durch europäische und nationale Verordnungen, insbesondere im Rahmen des ELER, untermauert wird. Diese Richtlinie und die zugrunde liegenden Bestimmungen sichern die rechtliche Verankerung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 400.000 € für Erzeugerzusammenschlüsse; bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Agriculture, food processing & marketing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg