Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ bietet Zuschüsse zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von geringqualifizierten Frauen mit Migrationshintergrund. Es zielt darauf ab, spezifische Hürden wie Sprachdefizite oder fehlende Basiskompetenzen zu überwinden und intensive Unterstützung anzubieten. Das Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf schwer erreichbare Zielgruppen und seine regionale Differenzierung bei der Förderung aus.

Wer wird gefördert: MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung

Das Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ zielt darauf ab, die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung zu verbessern. Die Förderung richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Projekte in Deutschland durchführen möchten. Besonderer Fokus liegt auf Frauen, die Schwierigkeiten haben, von regulären Förderprogrammen erreicht zu werden, Sprachdefizite aufweisen, Basiskompetenzen benötigen oder intensive Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfordern.

Was wird gefördert: Projektarten und Fokusbereiche

Das Programm MY TURN unterstützt verschiedene Projektarten, die darauf abzielen, Frauen mit Migrationserfahrung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu gehören sowohl direkte teilnehmerinnenbezogene Projekte als auch eine zentrale Vernetzungsstelle, die den Informationsaustausch und die Koordination innerhalb des Programms sicherstellt.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte

Das MY TURN-Programm bietet Zuschüsse zur Deckung förderfähiger Ausgaben. Die Höhe der Förderung variiert regional und ist an bestimmte Mindest- und Höchstbeträge gebunden, wobei die Eigenbeteiligung einen obligatorischen Bestandteil darstellt.

Bedingungen und Anforderungen: Programmregularien

Für die Teilnahme am MY TURN-Programm gelten spezifische Voraussetzungen und Regeln, die sowohl die Antragstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Diese umfassen Anforderungen an die Antragstellenden, spezifische Modul-Bedingungen und die Einhaltung allgemeiner Fördergrundsätze des ESF Plus.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl

Das Antragsverfahren für das MY TURN-Programm ist einstufig und erfolgt elektronisch. Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS), die auch die Auswahl der Projekte vornimmt.

Rechtsgrundlage des Programms

Das ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ basiert auf spezifischen Förderrichtlinien, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wurden. Diese Richtlinien definieren den rechtlichen Rahmen und die operativen Bedingungen des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geplant

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (stärker entwickelte Regionen, Übergangsregionen)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS)

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