Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen für wild lebende Tier- und Pflanzenarten auf Agrarflächen. Dieses Programm, finanziert durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), bietet Zuschüsse für investive Naturschutzmaßnahmen, Grunderwerb und Schutzkonzepte, um die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, die in Sachsen-Anhalt Projekte zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen für wild lebende Tier- und Pflanzenarten umsetzen möchten. Dazu gehören landwirtschaftliche Betriebsinhaber und andere Landbewirtschafter, Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt investive Naturschutzmaßnahmen, Grunderwerb für Biotopgestaltung und die Erstellung von Schutzkonzepten in der Agrarlandschaft Sachsen-Anhalts. Es zielt darauf ab, Feuchtbiotope, Hecken, Uferbepflanzungen und weitere wertvolle Lebensräume für Wildtiere und -pflanzen zu schaffen oder wiederherzustellen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für förderfähige Ausgaben, der je nach Antragstellergruppe bis zu 100 % der Kosten decken kann. Die maximale Förderhöhe pro Projekt ist auf 250.000 EUR begrenzt, mit einer Bagatellgrenze von 2.500 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und operative Bedingungen erfüllen, um Förderungen zu erhalten. Dazu gehören die Einhaltung von Naturschutzprinzipien, die Vorlage spezifischer Erklärungen und im Falle von Grunderwerb die Sicherung der Zweckbindung über einen langen Zeitraum. Zudem ist die Einhaltung der De-minimis-Regelung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die Bewertung der Anträge erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzwertes der Gebiete, um eine effiziente und zielgerichtete Vergabe der Fördermittel sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen

Die Förderrichtlinie basiert auf verschiedenen landes- und bundesrechtlichen sowie europäischen Bestimmungen, die den Naturschutz, die Agrarstruktur und das Haushaltsrecht regeln. Sie bildet die offizielle Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für nicht-produktive investive Naturschutzprojekte in der Agrarlandschaft Sachsen-Anhalts.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Bund (über GAK)

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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