Soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert gemeinnützige Verbände und Vereine, die soziale Betreuung und Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) anbieten. Ziel ist es, deren Ankunft zu erleichtern und den sozialen Frieden zu fördern. Es werden Zuschüsse für Personalausgaben gewährt, um wichtige Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Wer wird gefördert

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts wie Verbände und Vereine, die sich der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) widmen. Ziel ist es, den Aufenthalt in den Standorten der LAB NI angemessen zu gestalten, die Ankunft in Deutschland zu erleichtern und den sozialen Frieden zu wahren.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Dies umfasst verschiedene Aufgabenbereiche von der Kinder- und Jugendbetreuung bis zur Förderung der Sprachkenntnisse und sozialen Integration. Förderfähig sind dabei primär Personalausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 85 Prozent der Personalausgaben gefördert werden, wobei angemessene Eigenleistungen des Trägers erforderlich sind. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, dessen Höhe im Einzelfall bemessen wird.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende gemeinnützige juristische Personen müssen ihre Aufgabenstellung in der Beratung und Betreuung des Zielpublikums nachweisen und angemessene Eigenleistungen erbringen. Die Bewilligung erfolgt im Ermessen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Einhaltung der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist verpflichtend, insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung und des Nachweises.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beinhaltet die schriftliche Einreichung bis zum 1. November für das jeweils folgende Jahr bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt im Ermessen der Behörde, und die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) ergänzt, die die allgemeinen Verfahren für Zuwendungen regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

85 %

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Verwaltet von:

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

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