Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) des BMDV förderte Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) zur Etablierung wettbewerbsfähiger Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in der Mobilität. Es unterstützte sowohl fahrzeugseitige Technologien als auch die notwendige Kraftstoffinfrastruktur, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Beteiligung ermutigt wurden. Das Programm ist seit dem 30. Juni 2024 beendet.

Wer wird gefördert

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) richtete sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Ziel war es, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor und Energiemarkt in Deutschland wettbewerbsfähig zu etablieren und damit die Wertschöpfung in Deutschland und Europa zu stärken. Die Förderung war auf Projekte innerhalb Deutschlands ausgerichtet.

Was wird gefördert

Das Programm konzentrierte sich auf Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, insbesondere für den Verkehrssektor. Es wurden Projekte gefördert, die auf die Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung abzielten, wobei ein Technologie-Reifegrad (TRL) von fünf bis acht bevorzugt wurde.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bot nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung an. Die Förderquoten variierten je nach Antragstellertyp, wobei Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen bis zu 100% erhalten konnten. Es gab spezifische Regelungen für die Höhe der Förderung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und De-minimis-Beihilfen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung galten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Antragsteller mussten fachlich qualifiziert sein und ausreichend Kapazitäten besitzen. Verbundvorhaben erforderten mindestens zwei rechtlich selbstständige Partner und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Zudem mussten europäische Beihilferegelungen, insbesondere die AGVO und De-minimis-Regelungen, beachtet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II war zweistufig. Es begann mit der Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von der Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei positiver Bewertung. Die Bewertung erfolgte anhand klarer Kriterien durch den Projektträger Jülich und die NOW GmbH.

Rechtsgrundlage

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II wurde durch eine spezifische Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) begründet. Die rechtliche Grundlage der Zuwendungen basierte zudem auf der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und europäischen Beihilferegelungen wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen; bis zu 90% für Helmholtz-Zentren und Fraunhofer-Gesellschaft; bis zu 80% für Gebietskörperschaften; bis zu 50% für Unternehmen (mit KMU-Bonus) und Forschungseinrichtungen.

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Umwelttechnologie, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

Projektträger Jülich (PtJ)

Zusätzliche Partner:

Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) - Koordination, Steuerung, programmatische Verwertung und Kommunikation; Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) - Bereitstellung von Richtlinien, Merkblättern, Hinweisen und Nebenbestimmungen.

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