Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit
Das Programm "Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit" unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise im Saarland beim Aus-, Um- oder Neubau von Bushaltestellen. Ziel ist die vollständige barrierefreie Nutzung des ÖPNV für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Als Zuschuss werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen, um die inklusive Mobilität im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Saarlandes zu fördern.
Wer wird gefördert?
Das Programm zur Förderung der Barrierefreiheit im Rahmen der Nachhaltigen Mobilitätsstrategie (NMOB) im Saarland richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise. Es unterstützt den Aus-, Um- oder Neubau von Bushaltestellen, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine vollständige und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich auf Gebiete mit hohem Fahrgastaufkommen und sozialen Bedarfsschwerpunkten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen des straßengebundenen ÖPNV. Dies umfasst Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie dazugehörige Kosten für Infrastruktur und bestimmte Ausstattungsmerkmale. Bestimmte Ausgaben wie Verwaltungskosten oder Finanzierungskosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilsfinanzierung. Sie deckt einen hohen Anteil der zuwendungsfähigen Kosten ab. Die geförderte Infrastruktur unterliegt einer langfristigen Zweckbindung.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen vor Beginn des Vorhabens einen Antrag stellen und eine Reihe von spezifischen Bedingungen erfüllen, darunter die Einhaltung technischer Standards, die Einholung von Stellungnahmen relevanter Akteure und die Berücksichtigung von Vergaberecht. Es gibt klare Regeln für die Verwendung der Mittel, Änderungen an geförderten Projekten und die Dokumentation der Maßnahmen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die NMOB-Barrierefreiheit erfordert die Einreichung detaillierter Unterlagen vor dem Beginn des Vorhabens beim zuständigen Ministerium. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein umfassender Verwendungsnachweis zu erbringen, der alle relevanten Dokumente und Nachweise der Umsetzung umfasst.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Barrierefreiheit im Saarland basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch nationale Gesetze und Verordnungen gestützt wird. Diese Regelwerke definieren den Rahmen und die Anforderungen für die Umsetzung der Maßnahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Germany)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Zusätzliche Partner:
Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), ÖPNV-Aufgabenträger, betroffene Verkehrsunternehmen, Behindertenbeauftragte, Kommunalaufsichtsbehörde