Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen Offen
Das Saarland fördert Infrastrukturvorhaben zur Schaffung und Verbesserung von Mobilitätsstationen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen. Ziel ist die Stärkung einer nachhaltigen, intermodalen und barrierefreien Mobilität. Aufgabenträger des ÖPNV, kommunale Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommunen können Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), kommunale Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommunen im Saarland. Ziel ist es, die intermodale und barrierefreie Mobilität in der Region zu stärken und zur nachhaltigen Verkehrswende beizutragen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Infrastrukturmaßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Mobilitätsstationen als intermodale oder multimodale Verknüpfungspunkte. Dies umfasst bauliche Maßnahmen, Ausstattungselemente und Ladepunkte für Elektromobilität, während bestimmte Kosten und Maßnahmen, wie reine Rückbaumaßnahmen oder PV-Anlagen mit EEG-Einspeisevergütung, ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse für Projektförderungen mit einer Förderquote von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe pro Mobilitätsstation ist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Antragstellung, Projektbeginn, Barrierefreiheit, Beihilferecht und Publizitätspflichten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden und die Mobilitätsstationen müssen kostenlos zugänglich und barrierefrei sein. Auch sind beihilferechtliche Vorgaben und die Einhaltung der Zweckbindungsfrist zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich oder digital vor Vorhabenbeginn beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen und prüft die Einhaltung der Voraussetzungen, einschließlich einer beihilferechtlichen Betrachtung.
Rechtsgrundlagen
Das Programm ist durch die „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland – NMOB – Einzelförderrichtlinie: „Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen““ legitimiert. Es unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Saarlandes und weiteren spezifischen Leitfäden für Mobilitätsstationen, die online zugänglich sind.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.500.000 € je Mobilitätsstation
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Kommunen
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Website: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz