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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Saarland fördert Infrastrukturvorhaben zur Schaffung und Verbesserung von Mobilitätsstationen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen. Ziel ist die Stärkung einer nachhaltigen, intermodalen und barrierefreien Mobilität. Aufgabenträger des ÖPNV, kommunale Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommunen können Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), kommunale Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommunen im Saarland. Ziel ist es, die intermodale und barrierefreie Mobilität in der Region zu stärken und zur nachhaltigen Verkehrswende beizutragen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Infrastrukturmaßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Mobilitätsstationen als intermodale oder multimodale Verknüpfungspunkte. Dies umfasst bauliche Maßnahmen, Ausstattungselemente und Ladepunkte für Elektromobilität, während bestimmte Kosten und Maßnahmen, wie reine Rückbaumaßnahmen oder PV-Anlagen mit EEG-Einspeisevergütung, ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse für Projektförderungen mit einer Förderquote von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe pro Mobilitätsstation ist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Antragstellung, Projektbeginn, Barrierefreiheit, Beihilferecht und Publizitätspflichten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden und die Mobilitätsstationen müssen kostenlos zugänglich und barrierefrei sein. Auch sind beihilferechtliche Vorgaben und die Einhaltung der Zweckbindungsfrist zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich oder digital vor Vorhabenbeginn beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen und prüft die Einhaltung der Voraussetzungen, einschließlich einer beihilferechtlichen Betrachtung.

Rechtsgrundlagen

Das Programm ist durch die „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland – NMOB – Einzelförderrichtlinie: „Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen““ legitimiert. Es unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Saarlandes und weiteren spezifischen Leitfäden für Mobilitätsstationen, die online zugänglich sind.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.500.000 € je Mobilitätsstation

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Kommunen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Verwaltet von: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Website: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz