Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung in Nordrhein-Westfalen bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuschüsse für externe Beratungsdienstleistungen. Es unterstützt strategisch wichtige Vorhaben wie Umstrukturierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Unternehmensnachfolge und hebt sich durch gezielte Förderung entscheidender betrieblicher Entwicklungsschritte ab.
Wer wird gefördert
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, diese Unternehmen bei betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Beratungen zu unterstützen, die für ihre Entwicklung von besonderem Gewicht sind.
Was wird gefördert
Das RWP-Beratungsprogramm fördert umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen von besonderem Gewicht für das Unternehmen sein und sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit abheben. Ausgeschlossen sind routinemäßige Dienstleistungen wie Steuer- oder Rechtsberatung, Buchführungsarbeiten sowie interne Beratungen oder Schulungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt Zuschüsse als nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die Förderhöhe variiert je nach Phase und Art des Antragsstellers. Die Zuwendung wird als Beihilfe gewährt, entweder gemäß AGVO oder als De-minimis-Beihilfe für Belegschaftsinitiativen. Jede Beratungsphase hat eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Sicherung der Gesamtfinanzierung, die Qualifikation der beauftragten Berater und die Einhaltung des Durchführungszeitraums. Bestimmte Unternehmen, insbesondere solche in Schwierigkeiten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss bei der NRW.BANK eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die NRW.BANK entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Anträge. Antragstellende sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen nach Abschluss der Beratung entsprechende Nachweise erbringen.
Rechtsgrundlage
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung basiert auf einem Durchführungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass ergänzt bestehende Förderrichtlinien und legt spezifische Regeln für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen fest, unter Berücksichtigung relevanter EU-Verordnungen und Landeshaushaltsordnungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.500 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Sektoren:
Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Tourismusgewerbe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von:
NRW.BANK
Zusätzliche Partner:
Bürgschaftsbank NRW
Website: