NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen Offen
Die NRW.BANK bietet zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Das Programm richtet sich an Gebietskörperschaften, Verbände und Unternehmen, die Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energie, Verkehr, soziale Infrastruktur und Bildung planen. Es fördert sowohl direkt als auch im Rahmen von Konsortialfinanzierungen mit Hausbanken, um maßgeschneiderte Lösungen für Projektfinanzierungen bereitzustellen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen
Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen richten sich an Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände sowie weitere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die Infrastrukturprojekte umsetzen möchten. Der Fokus liegt auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug außerhalb des Landes gefördert werden können. Das Programm zielt darauf ab, den Ausbau und die Sicherung der Infrastruktur im Land zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projektarten und Förderbereiche
Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen unterstützen ein breites Spektrum an Investitionen in die Infrastruktur. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz, Energie, Verkehr, soziale Infrastruktur und Bildung. Dies beinhaltet sowohl neue als auch unter bestimmten Bedingungen bestehende Infrastruktur sowie damit verbundene Betriebsmittel.
Art und Umfang der Finanzierung: Darlehen und Beteiligung
Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen werden als zinsverbilligte Darlehen angeboten. Der NRW.BANK-Anteil pro Vorhaben beträgt mindestens 5 Millionen Euro. Bei Konsortialfinanzierungen kann die NRW.BANK bis zu 50 Prozent der Gesamtfinanzierung übernehmen.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller und Projekte
Antragsteller und Vorhaben müssen spezifische Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dazu gehören die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen, die Erwartung eines dauerhaften wirtschaftlichen Erfolgs des Vorhabens und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Bei Konsortialfinanzierungen ist die Führung durch die Hausbank obligatorisch.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Finanzierung
Der Antrag für die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen erfolgt formlos und sollte frühzeitig bei der NRW.BANK oder über die Hausbank gestellt werden. Eine umfassende Bonitäts- und Risikoanalyse ist Teil des Verfahrens, bevor eine Zusage erteilt wird.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Governance
Das Förderprogramm NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen basiert auf dem Merkblatt "NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen – Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen" und wird durch spezifische Regelungen des NRW.BANK Gesetzes untermauert. Diese Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und operativen Vorgaben für das Programm fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Mindestens 5.000.000 € pro Vorhaben (Anteil der NRW.BANK); bis zu 50% der Gesamtfinanzierung bei Konsortialfinanzierungen.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen; in Ausnahmefällen Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug außerhalb von NRW (z.B. Nachbarbundesländer, BENELUX-Staaten, Bremen und Hamburg für Hafeninfrastruktur), wenn NRW profitiert oder NRW-Unternehmen beteiligt sind oder bei EU-Projektinteresse.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: NRW.BANK
Verwaltet von: NRW.BANK
Zusätzliche Partner: Hausbanken (Konsortialführer)
Website: NRW.BANK