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NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die NRW.BANK bietet zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Das Programm richtet sich an Gebietskörperschaften, Verbände und Unternehmen, die Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energie, Verkehr, soziale Infrastruktur und Bildung planen. Es fördert sowohl direkt als auch im Rahmen von Konsortialfinanzierungen mit Hausbanken, um maßgeschneiderte Lösungen für Projektfinanzierungen bereitzustellen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen

Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen richten sich an Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände sowie weitere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die Infrastrukturprojekte umsetzen möchten. Der Fokus liegt auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug außerhalb des Landes gefördert werden können. Das Programm zielt darauf ab, den Ausbau und die Sicherung der Infrastruktur im Land zu unterstützen.

Was wird gefördert: Projektarten und Förderbereiche

Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen unterstützen ein breites Spektrum an Investitionen in die Infrastruktur. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz, Energie, Verkehr, soziale Infrastruktur und Bildung. Dies beinhaltet sowohl neue als auch unter bestimmten Bedingungen bestehende Infrastruktur sowie damit verbundene Betriebsmittel.

Art und Umfang der Finanzierung: Darlehen und Beteiligung

Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen werden als zinsverbilligte Darlehen angeboten. Der NRW.BANK-Anteil pro Vorhaben beträgt mindestens 5 Millionen Euro. Bei Konsortialfinanzierungen kann die NRW.BANK bis zu 50 Prozent der Gesamtfinanzierung übernehmen.

Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller und Projekte

Antragsteller und Vorhaben müssen spezifische Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dazu gehören die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen, die Erwartung eines dauerhaften wirtschaftlichen Erfolgs des Vorhabens und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Bei Konsortialfinanzierungen ist die Führung durch die Hausbank obligatorisch.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Finanzierung

Der Antrag für die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen erfolgt formlos und sollte frühzeitig bei der NRW.BANK oder über die Hausbank gestellt werden. Eine umfassende Bonitäts- und Risikoanalyse ist Teil des Verfahrens, bevor eine Zusage erteilt wird.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Governance

Das Förderprogramm NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen basiert auf dem Merkblatt "NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen – Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen" und wird durch spezifische Regelungen des NRW.BANK Gesetzes untermauert. Diese Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und operativen Vorgaben für das Programm fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Mindestens 5.000.000 € pro Vorhaben (Anteil der NRW.BANK); bis zu 50% der Gesamtfinanzierung bei Konsortialfinanzierungen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen; in Ausnahmefällen Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug außerhalb von NRW (z.B. Nachbarbundesländer, BENELUX-Staaten, Bremen und Hamburg für Hafeninfrastruktur), wenn NRW profitiert oder NRW-Unternehmen beteiligt sind oder bei EU-Projektinteresse.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: NRW.BANK

Verwaltet von: NRW.BANK

Zusätzliche Partner: Hausbanken (Konsortialführer)

Website: NRW.BANK