Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)
Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Umsetzung des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sowie zur Weiterentwicklung des ökologischen und nachhaltigen Landbaus in Hessen. Zuschüsse werden für Projekte in Bereichen wie Umstellung auf Ökolandbau, Wissenstransfer, Beratungsdienste, Absatzförderung und Forschung & Entwicklung vergeben. Ziel ist die Steigerung der regionalen Wertschöpfung und die Erhöhung des Ökolandbau-Anteils bis 2025.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im hessischen Agrarsektor, von landwirtschaftlichen Primärproduzenten über Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis hin zu Ökomodellregionen. Die Förderung ist auf Hessen beschränkt und zielt darauf ab, die regionale Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau und weitere nachhaltige Landwirtschaftsformen zu erhöhen.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die den ökologischen Landbau und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Hessen voranbringen. Dazu gehören die Umstellung auf Ökolandbau, Wissenstransfer, Beratungsdienste, Absatzförderung sowie Forschung und Entwicklung. Die zuwendungsfähigen Kosten sind spezifisch für jede Maßnahme definiert und umfassen unter anderem Fixkosten, Personalausgaben und Kosten für Marktforschung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe und für verschiedene Laufzeiten, abhängig von der Art der geförderten Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt meist als Voll- oder Festbetragsfinanzierung, wobei die maximale Förderhöhe für Forschung und Entwicklung bis zu 7,5 Millionen Euro pro Projekt betragen kann.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt von Fördermitteln sind spezifische Bedingungen und Vorschriften einzuhalten, die von allgemeinen Antragsmodalitäten über Verpflichtungen zur Zweckbindung bis hin zu EU-Beihilferechtskonformität reichen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung der Unterlagen vor Projektbeginn beim Regierungspräsidium Gießen. Die Auswahl der Projekte und die Abwicklung der Auszahlungen erfolgen in mehreren Schritten, die eine sorgfältige Dokumentation und Beachtung der Fristen voraussetzen.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf den Fördergrundsätzen des Landes Hessen zur Umsetzung des Ökoaktionsplans (ÖAP) und unterliegt einer Reihe von nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen, die die Beihilfevereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und haushaltsrechtliche Aspekte regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
7.500.000 €
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing + Food production
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Verwaltet von:
Regierungspräsidium Gießen
Zusätzliche Partner:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) - Auswahlverfahren, Öko-Kontrollstellen
Website: