Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Umsetzung des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sowie zur Weiterentwicklung des ökologischen und nachhaltigen Landbaus in Hessen. Zuschüsse werden für Projekte in Bereichen wie Umstellung auf Ökolandbau, Wissenstransfer, Beratungsdienste, Absatzförderung und Forschung & Entwicklung vergeben. Ziel ist die Steigerung der regionalen Wertschöpfung und die Erhöhung des Ökolandbau-Anteils bis 2025.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im hessischen Agrarsektor, von landwirtschaftlichen Primärproduzenten über Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis hin zu Ökomodellregionen. Die Förderung ist auf Hessen beschränkt und zielt darauf ab, die regionale Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau und weitere nachhaltige Landwirtschaftsformen zu erhöhen.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die den ökologischen Landbau und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Hessen voranbringen. Dazu gehören die Umstellung auf Ökolandbau, Wissenstransfer, Beratungsdienste, Absatzförderung sowie Forschung und Entwicklung. Die zuwendungsfähigen Kosten sind spezifisch für jede Maßnahme definiert und umfassen unter anderem Fixkosten, Personalausgaben und Kosten für Marktforschung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe und für verschiedene Laufzeiten, abhängig von der Art der geförderten Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt meist als Voll- oder Festbetragsfinanzierung, wobei die maximale Förderhöhe für Forschung und Entwicklung bis zu 7,5 Millionen Euro pro Projekt betragen kann.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt von Fördermitteln sind spezifische Bedingungen und Vorschriften einzuhalten, die von allgemeinen Antragsmodalitäten über Verpflichtungen zur Zweckbindung bis hin zu EU-Beihilferechtskonformität reichen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung der Unterlagen vor Projektbeginn beim Regierungspräsidium Gießen. Die Auswahl der Projekte und die Abwicklung der Auszahlungen erfolgen in mehreren Schritten, die eine sorgfältige Dokumentation und Beachtung der Fristen voraussetzen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf den Fördergrundsätzen des Landes Hessen zur Umsetzung des Ökoaktionsplans (ÖAP) und unterliegt einer Reihe von nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen, die die Beihilfevereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und haushaltsrechtliche Aspekte regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing + Food production

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Verwaltet von:

Regierungspräsidium Gießen

Zusätzliche Partner:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) - Auswahlverfahren, Öko-Kontrollstellen

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