Forstliche Förderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Entwicklung einer leistungsfähigen, klimaangepassten und naturnahen Forstwirtschaft in Privat- und Körperschaftswäldern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und dient der Sicherung der Biodiversität, der Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Verbesserung der Infrastruktur. Sie kombiniert Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Wer wird gefördert?

Die forstliche Förderung in Hessen richtet sich an Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen sowie an forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ziel ist es, eine leistungsfähige, klimaangepasste und naturnahe Forstwirtschaft zu unterstützen und die Biodiversität im ländlichen Raum zu erhalten und zu verbessern. Die Maßnahmen können in Privat- und Körperschaftswäldern durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl forstwirtschaftlicher Maßnahmen, die zur nachhaltigen und klimaangepassten Bewirtschaftung der Wälder beitragen. Dazu gehören die Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung, die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, der Ausbau der forstwirtschaftlichen Infrastruktur sowie Soforthilfemaßnahmen bei Kalamitäten.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Höhe von der jeweiligen Maßnahme abhängt und als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung erfolgt. Die Förderhöhe variiert dabei zwischen 7% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit spezifischen Festbeträgen für bestimmte Leistungen. Einzelne Förderungen können bis zu 10 Jahre laufen, jedoch ist keine Gesamtprojektlaufzeit für das gesamte Programm festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit einer fachlichen Stellungnahme für die meisten Maßnahmen, die Einhaltung von Bagatellgrenzen und Zweckbindungsfristen. Zudem müssen beihilferechtliche Vorgaben, insbesondere die De-Minimis-Regelung für bestimmte Förderabschnitte, beachtet werden. Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, während Mehrfachförderungen ausgeschlossen sind.

Antragsverfahren

Der Antrag auf forstliche Förderung muss schriftlich über das Antragsportal des Regierungspräsidiums Darmstadt vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsfristen für verschiedene Maßnahmen, während andere jederzeit beantragt werden können. Die Projektauswahl erfolgt nach Ermessen der Bewilligungsbehörde auf Basis von Projektauswahlkriterien und umfasst umfangreiche Kontrollen.

Rechtsgrundlage

Die forstliche Förderung in Hessen basiert auf der Richtlinie für die forstliche Förderung vom 30. April 2018, die durch das Hessische Waldgesetz und weitere nationale sowie EU-Verordnungen legitimiert wird. Diese umfassende rechtliche Grundlage gewährleistet die Einhaltung von Förderzielen und -voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Beihilferegeln und Transparenzanforderungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Regierungspräsidium Darmstadt

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